Wie in jedem Winter steht eine lästige Pflicht an, das Räumen und Streuen von Straßen und Wegen. Und auch viel Unsicherheit darüber, wann und wie denn eigentlich geräumt werden muss.

Dabei sind die „Spielregeln“ sehr einfach:
- Geräumt werden muss auf Gehwegen, begehbaren Seitenstreifen, Parkplätzen und in Einzelfällen (z. B. Wohnwegen) auch auf Fahrbahnen. Streuen ist Teil der Räumpflicht!
- Kein Salz streuen! Dies ist wegen der Umweltbelastung verboten. Streuen Sie abstumpfende Mittel, z. B. Sand.
- Geräumt und gestreut werden muss am Tage von 8.00 bis 20.00 Uhr direkt nach Ende des Schneefalls. Schneit es nachts, muss am anderen Morgen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Für Glätte gelten die gleichen Uhrzeiten.
- Geräumt und gestreut wird, wenn möglich, in einer Breite von 1,50 m. Bitte denken Sie auch daran, die Zugänge zu den Fußgängerüberwegen zu erledigen, wenn ein Überweg vor Ihrem Hause ist.
- Der geräumte Schnee gehört in der Regel auf das Grundstück. Nur wo dies unmöglich ist kann er am Rand des Fußweges oder der Fahrbahn gelagert werden. Behindern Sie den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr so wenig wie möglich. Halten Sie Wassereinläufe, Rinnsteine und Feuerlöschhydranten unbedingt frei!
Falls Sie noch Fragen zur Räum- und Streupflicht haben, wenden Sie sich an Herrn Fleischmann, Bürgerbüro, Telefon 04532/4047-301. Oder email d.fleischmann@bargteheide.de.