BM-Aufgaben und Rechte der Selbstverwaltung

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Bargteheide – Bei allen Aussagen der Kanidaten zur Bürgermeisterwahl in Bargteheide muss eines berücksichtigt werden. Die/der Bürgermeister/in ist weisungsgebunden an die Beschlüsse der Kommunalpolitik. Ausschüsse und Stadtvertretung beschließen in eigener Regie, wohin die Reise gehen soll. Bürgermeister/in müssen ihre Beschlüsse dann umsetzen. So funktioniert kommunale Demokratie in Schleswig-Holstein per Gemeindeordnung, und deshalb auch in Bargteheide.

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Hoffentlich weiterhin ohne Rechtspopulisten, ohne die Hassprediger von allen Seiten. Die gibt es schon mehr als genug. Zurzeit gibt es 13 CDU-Vertreter im Stadtparlament, sieben von der SPD, fünf Grüne, vier Vertreter der Wählergemeinschaft WfB und zwei FDP-Mandatsträger. Wer andere Mehrheiten möchte, hat bei der nächsten Kommunalwahl dazu Gelegenheit. Erst dann könnten sich die Verhältnisse dort ändern.

Gleichwohl kann ein Bürgermeister viel mehr bewirken als bloße Repräsentationspflichten. Er arbeitet zusammen mit der Verwaltung den Ausschüssen mit Vorlagen und Beschlussempfehlungen zu.

Wir bitten noch einmal darum, nehemen Sie ihre Bürgerrechte wahr und wählen sie mit. Hinterher meckern zählt nicht.

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