Bad Oldesloe. Die Gesamtzahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn beträgt 3.613 (Stand: 11.1., 15:00 Uhr).
Davon gelten 2.966 Personen als genesen, 550 Personen sind aktuell infiziert.
Leider müssen wir auch mitteilen, dass fünf weitere infizierte Person verstorben sind. Es handelt sich um einen Mann der Altersgruppe über 70 Jahre und einen Mann der Altergruppe über 80 Jahre sowie drei Frauen der Altersgruppe über 80 Jahre.
97 Personen sind somit verstorben.
( Hinweis: Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Personen geben wir keine weiteren Auskünfte zu den Personen. )
Inzidenz:
Im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 292 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 119,6 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Diese Angaben können von denen auf der Seite der Landesmeldestelle abweichen.
Zum Einen zeigen die Tabelle und Zeitreihen dort die Anzahl der Fälle bezogen auf den Tag der Meldung (Meldedatum) an das Gesundheitsamt. Zwischen der Meldung und der Übermittlung kann es zu Verzögerungen kommen. In diesen Fällen kann die kumulative Zunahme (Neu gemeldete Fälle / Δ zum Vortag) von den Werten der Tabelle (Aktuelle 7 Tage) abweichen, da die nachgemeldeten Fälle für den tatsächlichen Meldetag ausgewiesen werden (Quelle: Landesmeldestelle).
Zum Anderen kann es vorkommen, dass unser Gesundheitsamt nach Meldung an die Presse noch weitere Fälle erfasst und der Landesmeldestelle übermittelt. Da diese ihre Internetseite erst am Abend aktualisiert, kann es zu unterschiedlichen Angaben kommen. Die Differenz gleichen wir dann mit der Meldung am Folgetag aus.
Automatische Quarantäneverpflichtung: Personen, die Kenntnis davon haben, dass bei Ihnen eine Covid-19-Infektion vorliegt und Personen, die als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen sind, weil Sie mind. 15 Minuten einen engen (face to face) oder direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sind gemäß einer Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich bis auf weiteres ständig dort abzusondern/aufzuhalten.
Ferner besteht die Verpflichtung, mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Dafür kann dieses Formular genutzt werden.