Förderung verdoppelt: Land stellt mehr Geld für nachhaltige Wärmeversorgungssysteme bereit

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Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist im Wärmesektor noch viel zu tun. Deswegen verdoppeln wir jetzt die Förderung für nachhaltige Wärmeversorgungssysteme“
KIEL. Um die klimaneutrale Wärmewende noch schneller voranzubringen, verstärkt das Land seine Förderung fürInvestitionen in Wärmenetze, Speicher und Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dafür stockt das Land die maximale Fördersumme je Projekt von ursprünglich einer Million Euro auf zwei Millionen Euro auf. Die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssystemewird dafür neu gefasst.Die Förderquote bleibt unverändert und beträgt grundsätzlich 40 Prozent, kann bei besonderen Voraussetzungen allerdings auf 50 Prozent angehoben werden.
Tobias Goldschmidt
Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Wir wollen Schleswig-Holstein angesichts des Klimawandels und geopolitischer Verwerfungen möglichst zukunftssicher aufstellen. Dafür ist eine unabhängige, nachhaltige Energieversorgung zentral – das gilt auch für das Thema Wärme. Hier schalten wir in Schleswig-Holstein auf dem Weg zur Klimaneutralität jetzt einen Gang höher:Wir verdoppeln die maximale Fördersumme für Investitionenauf zwei Millionen Euro. Das ist eine gute Nachricht für die Zukunft in unserem Land.“
Die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme ist Teil des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Insgesamt werden 24 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt, diese werden bei besonderen Voraussetzungen durch Landesmittel ergänzt. Zusammen mit dem Vorläuferprogramm „Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme“ sind in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren bereits 32 Wärmenetzvorhaben bewilligt worden. Für die bewilligten Projekte wurde bislang eine Fördersumme von circa 21 Millionen EUR gewährt.
Alle Vorhaben rund um erneuerbare Fernwärme- oder Fernkältesysteme können gefördert werden. Dazu zählen sowohl der Bau, die Erweiterung oder die Modernisierung energieeffizienter Fernwärme- oder Fernkältesysteme auf Basis Erneuerbarer Energien. Konkret gefördert werden Erzeugungsanlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher in einem entsprechenden Netz. Es handelt sich um eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Gefördert werden die Investitionskosten.
Mehr Informationen: 
Zur Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme: Beantragt werden kann der Zuschuss digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Mehr Informationen zur Antragstellung und wichtige Hinweise erhalten Sie bei der IB.SH, die die Richtlinie verwaltet.
Hinweis: Für Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung beantragt worden sind, gilt weiterhin der Höchstwert von 1 Million EUR.
Weitere Förderungen zur Wärmewende:Das Land stellt über die „Richtlinie nachhaltige Wärmeversorgungssysteme“ hinaus eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für die gesamte Kette von der kommunalen Wärmeplanung bis hin zur Beratung bei der Umsetzung bereit:
Das Wärmekompetenzzentrum (WKZ.SH) berät Kommunen gleich zu Beginn bei der Kommunalen Wärmeplanung; die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI von der IB.SH hilft bei der Projektumsetzung. Dazu gibt es den Bürgerenergiefonds, der Bürgerenergieprojekte bei der Finanzierung unterstützt sowie den Kommunalen Wärmefonds, der sich an Kommunen und Kommunalunternehmen richtet.

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