Neue Förderrichtlinie: Umsetzung der Wärmewende vor Ort

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Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt: „Fossiles Heizen wird immer mehr zur Kostenfalle. Deshalb unterstützen wir nun beim Umstieg. Grünes Heizen soll für alle möglich und der Weg dahin verständlich sein.“
KIEL. Welche Heizungsanlage ist für mein Haus geeignet, um auf Erneuerbare Energien umzusteigen? Lohnt sich darüber hinaus eine energetische Sanierung? Bei diesen Fragen ermöglicht das Land nun niedrigschwellige Beratungsangebote, ganz besonders in den Quartieren, die kein Wärmenetz haben und in denen auch nach der kommunalen Wärmeplanung keines vorgesehen ist. Denn dort steht keine Fernwärme zur Verfügung, sodass sich alle, die Wohnraum oder Immobilien besitzen, nach Alternativen umschauen müssen. Solche Beratungen und andere unterstützende Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende im Quartier können ab heute mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein gefördert werden.
Tobias Goldschmidt
Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt: „Fossiles Heizen wird immer mehr zur Kostenfalle. Deshalb unterstützen wir nun beim Umstieg. Grünes Heizen soll für alle möglich und der Weg dahin verständlich sein. Eine erfolgreicher Heizungstausch spart langfristig Nebenkosten und schützt unser Klima. Die Wärmewende ist essentiell für den Schutz unserer Lebensgrundlagen vor einer noch rasanteren Erderwärmung. Insbesondere in den Quartieren, die nicht an die Fernwärme angeschlossen werden, machen auch die Entscheidungen Einzelner einen großen Unterschied. Lassen Sie uns gemeinsam die Wärmewende anpacken.“
Die entsprechende Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Quartierswärmemanagement wurde heute im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Antragsberechtigt sind neben Gemeinden auch kommunale Eigenbetriebe, Ämter, sowie Zweckverbände. Die Förderhöchstsumme beträgt 225.000 EUR und ist auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist auf Antrag möglich. Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die die Förderung des Quartierswärmemanagements im Auftrag des Energiewendeministeriums Schleswig-Holstein übernimmt.
Weitere Informationen:
Die Landesregierung Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2040 klimaneutrales Industrieland zu sein. Wesentlicher Bestandteil für die Zielerreichung ist die Dekarbonisierung des Wärmesektors, die sogenannte Wärmewende. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes wurden bundesweit alle Gemeinden verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Viele Kommunen in Schleswig-Holstein haben diese bereits vorgelegt und treten nun in die Phase der Umsetzung ein. Das Quartierswärmemanagement ist ein Angebot des Landes, Gemeinden bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen. Der Fokus wird hierbei auf die Gebiete gelegt, in denen kein Wärmenetz vorhanden oder nach der kommunalen Wärmeplanung geplant ist. Um die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei der Entscheidung zu unterstützen, welches eine geeignete neue Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien ist und ob eine energetische Sanierung ergänzend sinnvoll ist, sollen im Rahmen des Quartierswärmemanagements Beratungsangebote in diesen Quartieren gefördert werden.
Die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zum Quartierswärmemanagement finden Sie auf den Internetseiten der IB.SH: Förderung von Quartierswärmemanagement

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