Bad Oldesloe: Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2026 hat der ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im Kreis Stormarn, Jan-Philipp Pohst, eine deutliche Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein gefordert. Der Protesttag, der europaweit auf die Rechte und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufmerksam macht, gehe auf Initiativen der Selbsthilfebewegung zurück. Der Protesttag habe das Ziel, bestehende Barrieren in Gesellschaft, Politik und Alltag sichtbar zu machen. „Der 5. Mai ist kein symbolischer Gedenktag, sondern ein klarer Auftrag an uns alle, Inklusion konsequent umzusetzen“, erklärte Pohst.

Auch im Kreis Stormarn wird tagtäglich deutlich, wie entscheidend Barrierefreiheit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Ob im öffentlichen Raum, im Nahverkehr oder bei digitalen Angeboten der Verwaltung – viele Maßnahmen seien bereits angestoßen worden, dennoch bleibe die Umsetzung häufig lückenhaft. „Gerade in einem wachsenden Kreis wie Stormarn zeigt sich, dass Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden muss. Nachträgliche Lösungen sind oft unzureichend und teuer“, so Pohst.
Vor diesem Hintergrund nimmt der Beauftragte den Protesttag zum Anlass, die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein zu fordern. Barrierefreiheit wird dabei als zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe hervorgehoben – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere Menschen, Familien oder Personen mit Migrationsgeschichte. „Barrierefreiheit betrifft uns alle. Sie entscheidet darüber, ob Menschen selbstbestimmt am öffentlichen Leben teilnehmen können – auch hier in Stormarn“, betonte Pohst.
Zwar seien die rechtlichen Grundlagen durch die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Landesbehindertengleichstellungsgesetz klar formuliert, doch hapere es in der Praxis häufig an der Umsetzung. Die Ursachen seien vielfältig: Es fehle an verbindlichen Strukturen zum Kompetenzaufbau, an ausreichend qualifizierten Fachleuten sowie an einer zentralen Anlaufstelle, die Wissen bündelt und zugänglich macht. „Auch die Kommunen in Stormarn stehen immer wieder vor der Herausforderung, komplexe Anforderungen eigenständig lösen zu müssen. Das bindet Ressourcen und führt nicht immer zu den besten Ergebnissen“, erklärte Pohst.
Eine Landesfachstelle könnte hier gezielt Abhilfe schaffen, indem sie als zentrale Beratungs- und Vernetzungsstelle fungiert. Sie würde öffentliche Träger bei Fragen der Barrierefreiheit unterstützen, Wissen bündeln, Schulungen anbieten und die Einhaltung gesetzlicher Standards fördern. „Wir brauchen endlich eine Institution, die Kompetenz zusammenführt, Qualität sichert und den Kommunen – auch im Kreis Stormarn – konkret hilft. Andere Bundesländer zeigen, dass das funktioniert“, so Pohst.

Besonders eindringlich untermauert der Beauftragte seine Forderung mit aktuellen negativen Erfahrungen aus der Praxis, insbesondere im Rahmen des Ausbaus des Bahnhofs Bargteheide und vergleichbarer Projekte. Dort sei eine frühzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen nicht erfolgt, was dazu geführt habe, dass die Barrierefreiheit der Gleisanlagen derzeit nicht gewährleistet werden könne. „Solche Entwicklungen sind auch für die Menschen in Stormarn nicht hinnehmbar. Wer auf barrierefreie Mobilität angewiesen ist, darf nicht durch Planungsfehler ausgeschlossen werden“, kritisierte Pohst. Eine Landesfachstelle könne genau solche Fehlentwicklungen verhindern, indem sie frühzeitig beratend eingebunden wird und verbindliche Standards sichert. Zudem könne sie langfristig sogar Kosten sparen, da Planungsfehler vermieden und Prozesse effizienter gestaltet würden. „Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Verpflichtung – und sie ist wirtschaftlich sinnvoll, wenn man sie von Anfang an richtig angeht“, so Pohst.
Abschließend appellierte der Beauftragte an die Landespolitik, die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele zur Inklusion konsequent umzusetzen: „Schleswig-Holstein hat sich klar zur Inklusion bekannt. Jetzt gilt es, die notwendigen Strukturen zu schaffen – auch im Interesse der Menschen im Kreis Stormarn. Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit wäre ein entscheidender Schritt auf diesem Weg.“

















Vielen Dank für diesen tollen Beitrag! Ich unterstütze die Anregungen, Forderungen und Vorschläge des Kreisbehindertenbeauftragten Jan-Philipp Pohst in jeder Hinsicht und in vollem Umfang. Wenn wir jetzt schon eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein hätten, dann wäre es beim Ausbau der S4 wahrscheinlich nicht zu solch derartigen Mängeln in der Planung gekommen. Dann hätten die beteiligten Akteure und Politiker*innen auf allen Ebenen, in den beiden Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein und in den betroffenen Städten und Gemeinden rechtzeitig erkannt, dass die S4 und der Bahnhof Bargteheide aus rechtlichen Gründen gar nicht so wie geplant gebaut werden DÜRFEN. Der Bahnhof Bargteheide entsprach noch nie den Grundsätzen der Barrierefreiheit gemäß Paragraph 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der UN-Behindertenrechtskonvention und Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz (GG) und würde diesen Normen nach den von der Deutschen Bahn vorgelegten Plänen auch in Zukunft nicht entsprechen. Der Bahnhof, die Bahnsteige und die Fahrzeuge müssen, um als barrierefrei zu gelten, selbstständig, ohne fremde Hilfe oder Erschwernisse für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein. Diese Kriterien sind zum Beispiel beim Einsatz mobiler Rampen am Bahnsteig, die vom Zugpersonal bedient werden müssen, nicht erfüllt. Die Pläne der Deutschen Bahn sind daher ungesetzlich, rechtswidrig und illegal!