Erhebung zu Investitionen und Investitionsrückständen in die kulturelle Infrastruktur der schleswig-holsteinischen Kommunen beziffert den Investitionsbedarf mit mind. 800 Mio. Euro – hier könnten die Mittel des Sondervermögens eingesetzt werden.
Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine gemäß Landesverfassung wichtige Aufgabe des Landes und der Kommunen. Sie ist zentrales Element der kommunalen Daseinsvorsorge. Kultur ermöglichst Selbstvergewisserung, schafft Diskurs und Begegnung und ist ein wichtiger Baustein für ein gutes demokratisches Zusammenleben. Darüber hinaus ist Kultur ein wesentliches Element einer jeden Stadt- und Regionalentwicklung. Kultur ist wertvoll und wirkt – kulturell, sozial und wirtschaftlich.

Im Kulturpakt 2030 haben Land und Kommunen vereinbart, den Investitionsbedarf und -rückstand in der kulturellen Infrastruktur der Kommunen zu erheben. Nun liegt das Ergebnis der Befragung vor, an der sich 59 Gebietskörperschaften beteiligt haben, darunter alle vier kreisfreien Städte sowie neun von elf Kreisen und eine relevante Zahl mittlerer Städte sowie Ämter und Gemeinden.
Der Investitionsrückstand für die kommunale Kulturinfrastruktur wurde mit 640 Mio. € beziffert. Unter überschlägiger Berücksichtigung der in der Befragung statistisch noch fehlenden Kommunen beläuft sich der Investitionsbedarf in die kommunale Kulturinfrastruktur Schleswig-Holsteins auf mindestens 800 Mio. €. Zur Orientierung: die meisten 2023 geplanten Investitionen waren für Bibliotheken mit 117 Mio. € vorgesehen, gefolgt von Theatern mit 20 Mio. € und Kulturzentren mit knapp 12 Mio. €.
Die Landesgruppe Schleswig-Holstein der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. (KuPoGe SH) erkennt an, dass die Gewährleistung der kulturellen Daseinsvorsorge aufgrund der sehr herausfordernden Haushaltssituation der Kommunen schwierig ist. Kulturinvestitionen sind jedoch Investitionen in die Gesellschaft und rechnen sich in mehrfacher Hinsicht. Kultureinrichtungen genießen in der Bevölkerung hohes Vertrauen (vgl. z.B. Relevanzmonitor Kultur unter https://liz-mohn-stiftung.de/wp-content/uploads/2025/04/Relevanzmonitor-Kultur-2025_LMSt_Bericht.pdf). Sie sind die Orte, die jenseits von Parteipolitik und ohne gesellschaftliche Segregation offenen Austausch fern von Konsum ermöglichen.
Mit dem Sondervermögen der Bundesregierung stehen nun Mittel zur Verfügung, die auch für die kommunale Kulturinfrastruktur verwendet werden können. Die KuPoGe SH plädiert nachdrücklich dafür, diese Chance aktiv zu nutzen.
Investitionen in Kultur lohnen sich. Immer!
Kulturpolitische Gesellschaft e. V. – Landesgruppe Schleswig-Holstein















