Umweltminister Tobias Goldschmidt: „Schleswig-Holstein wird sich als erstes Bundesland mit seiner Verfassung dem Schutz der Artenvielfalt verschreiben.“

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Heute haben die Landtagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW angekündigt, gemeinsam Änderungen an der Landesverfassung vorzunehmen. Unter anderem erhält der Schutz des Klimas und der Artenvielfalt Verfassungsrang. Dazu sagt Umweltminister Tobias Goldschmidt:
„Das Artensterben ist eine oft vergessene und unterschätzte Krise, denn es findet im Stillen statt. Dabei sterben nach Schätzungen jeden Tag 150 Arten unwiederbringlich aus. Arten, die Teil von Nahrungsketten und Ökosystemen sind und als solche grundlegend für unser Leben sind. Wir Menschen haben das Artensterben verursacht und wir Menschen haben die Verantwortung eine Trendumkehr zu schaffen.
Tobias Goldschmidt
Schleswig-Holstein wird sich als erstes Bundesland mit seiner Verfassung dem Schutz der Artenvielfalt verschreiben. Damit wird die immense Bedeutung der Artenvielfalt für unsere Lebensgrundlagen unterstrichen. Ich freue mich sehr über diesen AuftragMit dem Kurs Natur 2030 haben wir uns verpflichtet, die Artenvielfalt in Schleswig-Holstein bis 2030 zu verbessern: Wir wiedervernässen Moore und stärken Wälder, Salzwiesen und andere Lebensräume. Dass der Schutz der Artenvielfalt nun auch Teil unserer Verfassung werden soll, ist Rückenwind für die Umsetzung unserer Biodiversitätsstrategie.
Nicht weniger bedeutsam ist, dass der Schutz des Klimas ebenfalls Verfassungsrang bekommen wird. Schleswig-Holstein hat das Zeug dazu, bis 2040 das erste klimaneutrale Industrieland zu werden. Klimaschutz und Energiewende sind ein echtes Schleswig-Holstein-Projekt.“
Weitere Informationen:
Biodiversitätsstrategie des Landes Schleswig-Holstein: schleswig-holstein.de – biodiversitaetsstrategie

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