Bad Oldesloe. Der geplante Ausbau des Bahnhofs Bargteheide im Zuge der S-Bahn-
Erweiterung ist ein zentrales Infrastrukturprojekt für die Region. Umso unverständlicher ist es, dass insbesondere die Barrierefreiheit der Gleisanlagen und der unmittelbaren Zugänge zu den Bahnsteigen bislang nicht mit der erforderlichen Verbindlichkeit berücksichtigt wird.

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im Kreis Stormarn, Jan-Philipp Pohst,
erklärt dazu:
„Gerade an den Gleisen entscheidet sich, ob Menschen mit Behinderungen den öffentlichen Nahverkehr tatsächlich selbstbestimmt nutzen können. Hinweise auf bauliche oder technische Herausforderungen dürfen dabei nicht als Ausrede dienen – vielmehr müssen von Beginn an tragfähige, barrierefreie Lösungen entwickelt werden.“
Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem eine durchgängige,
verlässliche Erreichbarkeit der Gleise und Bahnsteige. Dazu gehören stufenlose Zugänge zu allen Gleisen, ausreichend dimensionierte und jederzeit funktionierende Aufzüge oder
Rampen, geeignete Bahnsteighöhen für niveaugleichen Einstieg, taktile Leitsysteme bis
unmittelbar an die Bahnsteigkanten, kontrastreiche Gestaltung sowie klare visuelle und
akustische Fahrgastinformationen. Ebenso wichtig sind sichere und eindeutig erkennbare
Wegeführungen innerhalb der gesamten Gleisanlage.
„Bei einem grundlegenden Umbau besteht die klare Verpflichtung, gesetzliche Vorgaben und anerkannte technische Standards vollständig umzusetzen. Unvollständige Lösungen oder spätere Nachbesserungen sind weder wirtschaftlich noch im Sinne der betroffenen
Menschen“, betont der Beauftragte.
Besorgniserregend ist zudem, dass die Interessenvertretungen von Menschen mit
Behinderungen bislang nicht frühzeitig in die Planungen einbezogen wurden.
„Gerade bei so komplexen Fragestellungen wie der barrierefreien Erschließung von
Gleisanlagen ist die frühzeitige Beteiligung unverzichtbar. Nur so entstehen praxistaugliche und wirklich inklusive Lösungen“, so Pohst weiter.
Die aktuell sichtbar werdenden Defizite unterstreichen die Notwendigkeit einer zentralen,
unabhängigen Fachstelle für Barrierefreiheit auf Landesebene in Schleswig-Holstein. Eine
solche Fachstelle könnte die verbindliche und qualitätsgesicherte Umsetzung von
Barrierefreiheit – insbesondere bei komplexen Infrastrukturprojekten wie Bahn- und
Gleisanlagen – systematisch unterstützen.
„Wir brauchen in Schleswig-Holstein endlich eine verbindliche fachliche Instanz, die
Planungen frühzeitig begleitet und überprüft. Das würde helfen, Fehler zu vermeiden,
Qualität zu sichern und die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen strukturell zu
verankern“, erklärt der Beauftragte.
Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit würde mehrere zentrale Aufgaben erfüllen: Sie
könnte als verbindliche Beratungs- und Prüfinstanz für öffentliche Bau- und
Infrastrukturprojekte fungieren, frühzeitig in Planungsprozesse eingebunden werden und so sicherstellen, dass gesetzliche Anforderungen sowie anerkannte technische Standards nicht nur formal, sondern auch praktisch wirksam umgesetzt werden. Darüber hinaus könnte sie Kommunen, Verkehrsunternehmen und Planungsträger fachlich unterstützen, Schulungen anbieten und einheitliche Qualitätsmaßstäbe entwickeln.
Ein erheblicher Mehrwert bestünde darin, Planungsfehler frühzeitig zu erkennen und zu
vermeiden – noch bevor kostenintensive Nachbesserungen erforderlich werden. Gleichzeitig würde eine solche Stelle die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen systematisch in die Verfahren integrieren und damit die bislang oftmals unzureichende oder verspätete Beteiligung deutlich verbessern.
„Barrierefreiheit darf nicht am Ende eines Projekts ‚mitgedacht‘ werden, sondern muss von Anfang an verbindlicher Bestandteil der Planung sein“, so Pohst.
Mit Blick auf die öffentliche Informationsveranstaltung zum aktuellen Planungsstand der S-Bahnlinie S4 am 15. April 2026 sowie die Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt
Bargteheide am 29. April 2026 fordert der Beauftragte ein entschiedenes Umdenken:
„Die Deutsche Bahn muss jetzt ihrer Verantwortung gerecht werden, alle Beteiligten
umfassend einbinden und insbesondere die Expertise von Menschen mit Behinderungen
ernsthaft berücksichtigen. Beteiligung darf nicht nur formal erfolgen – sie muss frühzeitig,
verbindlich und auf Augenhöhe stattfinden.“
Abschließend fordert der Beauftragte:
„Die Planungen müssen transparent offengelegt, die angeforderten Unterlagen unverzüglich bereitgestellt und die Barrierefreiheit – insbesondere im Bereich der Gleisanlagen – als verbindliches Kernkriterium festgeschrieben werden. Nur so kann der Bahnhof Bargteheide künftig allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein.“
















