Im Jahr 2020 hat die Stadt Bargteheide erfolgreich den Einstieg in die Städtebauförderung geschafft. Nach vorbereitenden Untersuchungen und der Entwicklung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts (IEK), wurde die Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ im Herbst 2025 offiziell in das Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ aufgenommen. Als letzter Schritt – bevor es an die Umsetzung der Maßnahmen geht – treten nun zwei neue Sanierungssatzungen für die Bargteheider Innenstadt in Kraft.

Die Satzungen betreffen das Sanierungsgebiet Innenstadt und das Schulzentrum im Vereinsumfeld. Der Geltungszeitraum ist auf 15 Jahre ausgelegt, in dieser Zeit sollen die vereinbarten Entwicklungsziele erreicht werden. Dazu gehört unter anderem:
- Aufwertung des öffentlichen Raums
- Verbesserung der Verkehrs-, Wege- und Aufenthaltsbereiche
- Modernisierung von Gebäuden
- Umsetzung größerer Entwicklungsprojekte wie z.B. Neubauten oder Umgestaltungen
Durch die Ausrufung eines Sanierungsgebiets im umfassenden Verfahren stehen der Stadt Fördermittel von Land und Bund zur Verfügung. Bei größeren Eingriffen wie z.B die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes kommt jedoch weiterhin das gewohnte Planungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Einsatz.
Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer haben innerhalb der Sanierungsgebiete besondere Rechte und Pflichten. Dazu gehören:
- ein Sanierungsvermerk im Grundbuch
- die Pflicht, bauliche Veränderungen genehmigen zu lassen
- mögliche steuerliche Abschreibungen sowie Modernisierungszuschüsse aus Städtebauförderungsmitteln
Alle betroffenen Eigentümer im Gebiet „Innenstadt“ erhalten ein zusätzliches Informationsschreiben der Stadt.
Wo gibt es weitere Informationen?
Informationen und Satzungen stehen auf der städtischen Homepage bereit. Auch Informationen zur Städtebauförderung können dort eingesehen werden. Inhalte der Projekthomepage „stormarns-lebendige-stadt.de“ werden demnächst auf die Homepage der Stadt Bargteheide übertragen.
Weitere Auskünfte erteil der Fachdienst 2.1 Planen – Klima – Umwelt (Herr Sollich)















