Recht auf Ganztag startet – doch die Bedingungen unterscheiden sich von Ort zu Ort

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Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst profitieren die neu eingeschulten Erstklässlerinnen und Erstklässler davon; in den kommenden Jahren wächst der Anspruch Jahrgang für Jahrgang mit. Der Rechtsanspruch umfasst an fünf Tagen pro Woche jeweils acht Stunden Betreuung (inklusive der Unterrichtszeit). Lediglich bis zu vier Wochen Schließzeit im Jahr sind zulässig. Das Land Schleswig-Holstein hat zudem festgelegt, dass der Elternbeitrag für die Betreuung der ersten Klassen für acht Stunden am Tag höchstens 135 Euro im Monat betragen darf; die Kosten für das Mittagessen kommen hinzu. Es muss eine Geschwisterermäßigung geben.

Für die Kinder der höheren Grundschulklassen gilt dagegen zunächst weiterhin das bisherige Ganztagssystem. Dieses wird vom Land deutlich geringer gefördert, sodass vielerorts höhere Elternbeiträge anfallen und unterschiedliche Betreuungsbedingungen bestehen.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat, kritisiert diese Ungleichbehandlung: „Wir haben im Landtag vorgeschlagen, die Förderung des bisherigen Ganztagssystems schrittweise an die neuen Bedingungen anzugleichen. So hätten die Schulträger den Übergang besser bewältigen können, wären ins neue System hineingewachsen. Vor allem hätten wir verhindert, dass Familien an derselben Schule oder im selben Ort je nach Jahrgang ihrer Kinder unterschiedlich belastet werden. Leider hat sich die Landesregierung darauf nicht eingelassen. Jetzt sehen wir überall in Schleswig-Holstein sehr unterschiedliche Regelungen – je nach politischen Mehrheiten oder finanziellen Möglichkeiten vor Ort.“

Habersaat hat deshalb die Bedingungen für das kommende Schuljahr in verschiedenen Städten und Gemeinden verglichen. Die Übersicht zeigt, wie unterschiedlich Elternbeiträge, Betreuungszeiten und Ferienregelungen vor Ort ausfallen. Die Flexibilität für die Eltern und auch die anfallenden Kosten variieren sich teilweise deutlich.

Habersaat: „Hinzu kommen für Eltern von Schulkindern noch ca. 1.500 Euro im Jahr an weiteren Kosten, die für den Schulbesuch erforderlich sind. Es ist sehr bedauerlich, dass CDU und Grüne in dieser Legislaturperiode über das vom Bundestag beschlossene Recht auf Ganztag nicht bereit waren, an einer Entlastung der Eltern zu arbeiten. Wer Familien bei den Kosten für Schule und Betreuung entlastet, sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit.“

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