Radfahren auf der Straße: Nicht nur erlaubt, sondern verpflichtend

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Das richtige Verhalten im Straßenverkehr für Radfahrende wirft so manche Fragen auf. Vor allem die Benutzung von Straße oder Gehweg spaltet die Gemüter. Aber wie geht es richtig? Die Stadt Bargteheide hat in Zusammenarbeit mit dem Verein Rad.SH zu dem Thema eine Kampagne mit Plakaten auf der Rathausstraße gestartet und die wichtigsten Regeln im Folgenden zusammengestellt.

Jens Ahnfeldt vom städtischen Bauhof bringt für Mobilitätsmanagerin Natascha Pätzold die Plakate an.

Grundsätzlich gilt: Für Radfahrende ab zehn Jahren ist in Bargteheide die Benutzung der Straßen gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr vorgesehen. Es bestehen nur wenige Ausnahmen:  Entlang der L82 Hamburger Straße / Lübecker Straße und der L89 Hammoorer Chaussee / Lohe / Südring / Westring sind die kombinierten Rad- und Fußwege benutzungspflichtig. Zudem gilt: Wo ein Radweg farblich oder durch einen anderen Bodenbelag abgetrennt vom Fußweg ist, besteht ein Wahlrecht. Das ist z. B. in der Rathausstraße der Fall. Wo hingegen ein Fahrradschutzstreifen auf der Straße aufgezeichnet ist, also im Bereich Alte Landstraße, Jersbeker Straße und Getriebebau-Nord-Straße, ist dieser zu benutzen.

Damit diese Regeln problemlos umgesetzt werden können, gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme: Beim Überholen haben Kfz-Fahrende innerorts mindestens einen Abstand von 1,50 Meter zu den Radelnden einzuhalten, egal, ob ein Schutzstreifen vorhanden ist oder nicht.

„Die Stadt wirbt an dieser Stelle für einen rücksichtsvollen Umgang sowie Ruhe und Geduld im Straßenverkehr, damit alle Verkehrsteilnehmer sicher an ihr Ziel kommen“, sagt Mobilitätsmanagerin Natascha Pätzold. Gerade in der Rathausstraße komme es auf den Gehwegen häufig zu Konflikten zwischen Fußgehenden und Radfahrenden, da viele Menschen unterwegs sind, der Platz aber nur begrenzt ist. Gleichzeitig fühlten sich Radfahrende auf der Fahrbahn häufig von Autofahrenden bedrängt.

Für gegenseitiges Verständnis werben an dieser Stelle die Plakate. Denn nicht jedem Autofahrenden sei bewusst, dass die Rathausstraße auch für Radfahrende freigegeben ist. Dabei ist sich Pätzold sicher: Je mehr Radfahrende auf der Straße fahren, desto normaler wird es für alle. Kinder bis acht Jahre müssen übrigens den Gehweg benutzen, bis zehn Jahre ist die Benutzung erlaubt – so ist der Schulweg auch für radelnde Grundschulkinder sicher.

„Ich begrüße dieses Projekt ausdrücklich“, sagt auch Bürgermeisterin Gabriele Hettwer. „Die Plakate sollen helfen, mögliche Unklarheiten zu beseitigen und die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern. Nur so kann ein harmonisches Miteinander in unserer lebendigen Stadt gelingen.“

 

 

 

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