Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT)

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1. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Stand des Projekts S4 Ost
zwischen Hamburg und Bad Oldesloe?
Antwort:
Der aktuelle Stand des Projektes S4 Ost ist aus Sicht der Landesregierung
derzeit nicht zufriedenstellend. Neben der Verzögerungen der Bauarbeiten auf
Hamburger Stadtgebiet ist auch die für 2027 vorgesehene Teilinbetriebnahme
bis nach Hamburg-Rahlstedt nicht zu halten. Auch die Gesamtinbetriebnahme
wird sich verzögern.
2. Welcher Zeitplan gilt aus Sicht der Landesregierung derzeit für die einzelnen
Bauabschnitte (bitte jeweils den aktuellen Stand des
Planfeststellungsverfahrens, den geplanten Baubeginn sowie den
voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme darstellen)?

Antwort:
Für die Planfeststellungsabschnitte 2 (in Hamburg) und 3 (in Schleswig-
Holstein) liegen noch keine Planfeststellungsbeschlüsse vor. Die Terminpläne
inkl. voraussichtlichem Zeitpunkt der Inbetriebnahme befinden sich derzeit in
Überarbeitung. Der vorliegende Zeitrahmen sieht wie folgt aus:
Im Planfeststellungsabschnitt 2 (Hamburg) ist die Zustellung des
Planfeststellungsbeschlusses nach derzeitigem Stand nicht vor Ende 2026 zu
erwarten. Daraus ergibt sich eine Verschiebung des Baubeginns auf Ende
2027 in diesem Abschnitt.
Für den Planfeststellungsabschnitt 3 (Schleswig-Holstein) wird die Zustellung
des Planfeststellungsbeschlusses derzeit voraussichtlich Ende 2027 erwartet.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist nach aktuellem Stand für Ende 2028
vorgesehen.


3. Welche konkreten Gründe haben nach Kenntnis der Landesregierung zu den
erneuten Verzögerungen geführt (bitte nach Bauabschnitten aufschlüsseln)?
Antwort:
Im ersten Bauabschnitt verzögert insbesondere die ausstehende
Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks Wandsbek/Tonndorf weitere
Bau- und Folgemaßnahmen.
Im zweiten Bauabschnitt ist das Planfeststellungsverfahren noch nicht
abgeschlossen. Ursache hierfür sind unter anderem wiederholte
Planänderungen sowie mögliche zusätzliche Anforderungen infolge
geänderter Normen zum Erschütterungsschutz.
Im dritten Bauabschnitt liegen dem EBA die überarbeiteten Unterlagen nicht
vollständig vor. Ein Erörterungstermin hat bislang nicht stattgefunden. Auch
hier können weitere Anpassungen aufgrund geänderter Anforderungen zum
Erschütterungsschutz erforderlich werden.
Darüber hinaus bestehen zeitliche und baubetriebliche Abhängigkeiten zur
Generalsanierung der Strecke Hamburg–Lübeck, deren Verschiebung
ebenfalls Auswirkungen auf die weitere Terminplanung der S4 hat.
Schleswig-Holsteinischer Landtag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/4616

4. Welche Auswirkungen haben die geänderten technischen Anforderungen,
insbesondere die geänderten Vorgaben zum Erschütterungsschutz, auf den
weiteren Projektablauf?
Antwort:
Es wird auf die Antwort unter 3. verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Stand der
Planfeststellungsverfahren für den zweiten und dritten Bauabschnitt vor, und
mit welchen weiteren Verzögerungen rechnet sie infolge möglicher
Rechtsmittelverfahren?
Antwort:
Es wird zunächst auf die Antworten unter 3. verwiesen.
Zu möglichen Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren kann die
Landesregierung derzeit keine Prognosen abgeben. Sollten entsprechende
Verfahren, insbesondere vor dem Bundesverwaltungsgericht, geführt werden,
können sich hieraus weitere Verzögerungen von mehreren Monaten oder
darüber hinaus ergeben. Eine konkrete zeitliche Bewertung ist erst nach
Erlass der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse und Kenntnis möglicher
Rechtsmittel möglich.
6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegenüber der Deutschen
Bahn sowie gegenüber dem Bund, um weitere Verzögerungen des Projekts
möglichst zu verhindern und den Fortgang der Planungs- und
Genehmigungsverfahren zu beschleunigen?

Das MWVATT und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) der
Freien und Hansestadt Hamburg stimmen sich laufend mit der DB InfraGO über Möglichkeiten ab, Beschleunigungsmaßnahmen zu vereinbaren. Auch
der Kontakt zum Eisenbahnbundesamt wurde intensiviert.
7. In welcher Form steht die Landesregierung mit den vom Ausbau der S-Bahn-
Linie S4 Ost betroffenen Kommunen im Austausch, insbesondere im Hinblick
auf den Projektfortschritt, aufgetretene Verzögerungen sowie neue fachliche
oder rechtliche Anforderungen?
Antwort:
Das MWVATT und die NAH.SH stehen im regelmäßigen Austausch mit den
Kommunen. Nach Möglichkeit wirkt die Landesregierung auf die DB InfraGO
AG ein, um die Umsetzung kommunaler Bedürfnisse zu ermöglichen. Zudem
informiert die Landesregierung die kommunalen Beteiligten regelmäßig über
Verzögerungen bzw. Veränderungen im Projekt.

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