Mehr Rechtsklarheit bei Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze in Kommunen

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Hinweispapier mit rundem Tisch Konzessionsverträge erarbeitet

KIEL: Die Landeskartellbehörde für Energie des Landes Schleswig-Holstein sorgt für mehr Rechtsklarheit bei der Vergabe von Konzessionsverträgen für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen in den Kommunen. Unter Federführung von Ministerpräsident Torsten Albig und Energiewendeminister Robert Habeck hat sie im Rahmen eines Runden Tisches unter Begleitung des Innenministeriums mit den von der Konzessionsvergabe direkt Betroffenen ein Hinweispapier zum Abschluss der Konzessionsverträge nach § 46 EnWG zur Einräumung von Wegenutzungsrechten für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Strom- bzw. Gasversorgung erarbeitet.

Foto: Fotolia
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„Der Wettbewerb um die kommunalen Netze kriegt somit eine verlässliche Basis. Damit schaffen wir die Bedingungen für Fairness. Außerdem werden netzbezogene ökologische Kriterien der Energieversorgung neben Kundenfreundlichkeit und Preisgünstigkeit ebenfalls zu einem relevanten Faktor“, sagte Energiewendeminister Robert Habeck.

Anlass ist, dass spätestens alle 20 Jahre die Kommunen neu entscheiden können, wer die kommunalen Strom- und Gasnetze betreiben darf. Das Auswahlverfahren dafür muss diskriminierungsfrei sein und allen Beteiligten gleichermaßen Chancen einräumen. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden bzw. zu verringern und so größere Sicherheit für die Marktteilnehmer zu erhalten, wurden nun eine Reihe von Empfehlungen und Orientierungshilfen auf der Grundlage der aktuellen sich aus der zunehmend gefestigten Rechtsprechung ergebenden Rechtslage aufgenommen.

So haben die Beteiligten des Runden Tisches in sehr konstruktiver, sach- und lösungsorientierter Zusammenarbeit unter Berücksichtigung vieler differierender Positionen und Interessen einen grundsätzlichen Konsens hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen an die Verfahrensgestaltung und mögliche Auswahlkriterien, die im Rahmen der Konzessionsvergabe vorrangig zu beachten sind, erzielt. Sie sollen dazu beitragen, das Ziel einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, zu erreichen. Verfahren zur Konzessionsvergabe, die auf der Grundlage des Hinweispapiers durchgeführt werden, sollen hiermit zu einer höheren Rechtssicherheit gelangen.

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag, der Schleswig-Holsteinische Landkreistag, der Städteverband Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holstein Netz AG, die Landesgruppe Nord des Verbands Kommunaler Unternehmen e.V. sowie der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. erkennen grundsätzlich die im Hinweispapier niedergelegten Verfahrensempfehlungen sowie den Konkretisierungsspielraum und den Konkretisierungsrahmen an und empfehlen die Anwendung und Beachtung dieser Hinweise bei der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze. Damit erhalten die Akteure einen Rahmen, den sie für das jeweilige Verfahren verantwortungsvoll ausgestalten müssen. Auf dieser Grundlage durchgeführte Verfahren werden die Beteiligten respektieren, wenn der empfohlene Rahmen nicht verlassen wird.

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