Energiewendeministerium warnt vor Radium-Trinkbechern

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KIEL. Schleswig-Holsteins Energiewendeministerium warnt davor, sogenannte Radium-Trinkbecher in den Verkehr zu bringen oder zu erwerben. Radium-Trinkbecher, auch „Radon-Emanatoren“ genannt, wurden vor rund 100 Jahren in Deutschland zu medizinischen Zwecken verwendet; die Gefäße sind teilweise auch heute noch in privaten Haushalten vorhanden. Die angenommene gesundheitsfördernde Wirkung ist allerdings widerlegt. Anlass ist, dass ein Schleswig-Holsteiner einen Radium-Trinkbecher über den Internet-Dienst eBay gekauft hatte. Die Behörden in Münster in Nordrhein-Westfalen erfuhren von diesem Geschäft, ermittelten Namen und Anschrift des Käufers und verständigten die Strahlenschutzbehörde in Kiel. Diese stellte den Becher in der Wohnung des Käufers sicher. Wegen der zu hohen Strahlenbelastung, die von dem im Gefäß enthaltenen Strahler ausgeht, wird dieses nun der schleswig-holsteinischen Sammelstelle für radioaktive Abfälle in Geesthacht übergeben. Der Käufer zeigte sich einsichtig.

Radium-Becher I
© HMUKLV und HLUG

Nach Angaben des für den Strahlenschutz zuständigen Ministeriums ist davon auszuge-hen, dass die Radioaktivitätsmenge jedes einzelnen Bechers immer noch so hoch ist, dass sie die Freigrenze der Strahlenschutzverordnung für den genehmigungsfreien Um-gang deutlich überschreitet. Die Behörde empfiehlt deshalb jedem heutigen Besitzer eines Radium-Trinkbechers, diesen über das Energiewendeministerium ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Keinesfalls dürften diese Gefäße zum Verkauf angeboten oder käuflich erworben werden.

Besonders der florierende Internet-Handel hat nach Angaben des Ministeriums dazu ge-führt, dass auch in Bezug auf solche radioaktiv belasteten Apparaturen ein Geschäftsfeld entstanden sei. Die Strahlenbelastung der Bevölkerung muss jedoch so niedrig wie mög-lich gehalten werden. Deshalb unterliegt der Umgang mit radioaktiven Quellen in Deutschland einer strengen staatlichen Überwachung.

Radium-Becher II

Hintergrund:

In Schleswig-Holstein ist bisher kein vergleichbarer Fall des Erwerbs von Radium-Trinkbechern bekannt geworden. Ausführliche Informationen zu diesen Gefäßen enthält das anliegende „Memo“ des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Daraus stammen auch die beispielhaften Fotos im Anhang ().

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