Die 2. Amtszeit von Bürgermeister Dr. Görtz endet mit seiner Ernennung zum Landrat des Kreises Stormarn. Es ist daher eine Bürgermeisterwahl innerhalb der von der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vorgegebenen Frist durchzuführen. Zur Vorbereitung und Abwicklung der Wahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Nach § 12 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz besteht dieser Ausschuss aus der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter und 8 von der Stadtvertretung zu wählenden Beisitzerinnen bzw. Beisitzern.
Vorschläge für das Amt als Beisitzerin oder Beisitzer bzw. stellvertretende Beisitzerin oder stell-vertretender Beisitzer im Gemeindewahlausschuss können bis zum
15. Februar 2016
beim Bürgermeister der Stadt Bargteheide (Stadt Bargteheide, der Bürgermeister, Rathaus, Rat-hausstraße 24-26, 22941 Bargteheide) schriftlich eingereicht werden.
Bargteheide, 01. Februar.2016
Stadt Bargteheide
Der Bürgermeister
Im Auftrage
Herbert Sczech