Reform des Bauvertragsrechts

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 Thönnes: Änderungen wichtig für Unternehmer und Verbraucher im Kreis Stormarn

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juni 2016 in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung diskutiert.

Franz Thönnes, SPD, MdB Bundestagsabgeordneter, Abgeordneter
Franz Thönnes, SPD, MdB
Bundestagsabgeordneter, Abgeordneter

„Dieser enthält viele wichtige Verbesserungen für Bauherren. So sollen Bauunternehmer künftig verpflichtet werden, Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, in denen die wichtigsten Regelungen des Projektes enthalten sein müssen. Das ermöglicht einen genauen Überblick über die angebotene Leistung und erleichtert es, Angebote besser zu vergleichen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Franz Thönnes.

Die neu eingeführte Pflicht der Parteien, im Vertrag eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, schafft darüber hinaus Klarheit. Und dass zukünftig, abweichend vom Grundsatz „Verträge sind einzuhalten“, auch nach Bauvertragsabschluss Änderungswünsche geltend gemacht werden können, ist eine weitere Neuregelung.

Im parlamentarischen Verfahren will die SPD-Bundestagsfraktion aber noch Verbesserungen zugunsten der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe erreichen. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll das neue Gesetz dafür sorgen, dass Handwerker im Fall von eingebautem mangelhaftem Material ihrer Zulieferer nicht auf den Kosten für den Aus- und Neu-Einbau sitzen bleiben. Vielmehr sollen sie vom Verkäufer des mangelhaften Materials verlangen können, dass er diese ersetzt.

„Sowohl während der Hospitation von Herrn Lach von der Tischlerei Lach & Schnitzer aus meinem Wahlkreis in meinem Bundestagsbüro, als auch während meines Praktikums in seinem Unternehmen wurde mir berichtet, wie existenzgefährdend mangelhaftes Baumaterial sein kann. Dies ist häufig nicht sofort ersichtlich, sondern zeigt sich manchmal erst nach dem Einbau. Mit der von der SPD geforderten Ergänzung sollen kleine Handwerksbetriebe vor jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen bewahrt werden. Hier müssen sich jetzt aber CDU/CSU bewegen“, erläutert Franz Thönnes.

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