Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, hat den Auftrag zum Bau des Lärmschutzwalls an der A 1 bei Willinghusen erteilt.
Am 16.04.2015 wurde die Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsergänzungsbeschlusses vom 02.03.2007 festgestellt. Somit können die dort festgelegten Lärmschutzmaßnahmen endlich umgesetzt werden. Die Errichtung des Lärmschutzwalls als Erdwall an der Richtungsfahrbahn Lübeck ist ein Teil dieser Maßnahmen und erfolgt westlich und östlich der Willinghusener Landstraße (K 29). Der westliche Teil hat eine Länge von ca. 300 m, der östliche Teil ca. 700 m. Nach Fertigstellung der Erdbauarbeiten Anfang November 2016, erfolgt die Herstellung der Lärmschutzwände im Rahmen eines weiteren Bauauftrags. Der Lärmschutzwall hat eine Höhe von 5 m, in Teilbereichen 6 m über der Fahrbahn der BAB A1.
Die Gesamtfertigstellung soll noch im Jahr 2016 erfolgen. Die Arbeiten werden am 08.08.2016 beginnen und sollen im Dezember abgeschlossen sein. Der Verkehr wird während der Arbeiten weiter mit drei Fahrstreifen am Baufeld vorbei geführt. Dabei werden die Fahrbahnbreiten eingeschränkt. Der Hauptfahrstreifen hat dann eine Breite von 3,25 m, die beiden weiteren Fahrstreifen werden mit einer Breite von 3,0 m eingerichtet.
Temporär werden im Bereich der AS Bad Oldesloe an der Rifa Hamburg im Rahmen von Tagesbaustellen Arbeitsstellen von kürzerer Dauer für die Verwendung dort lagernder Böden eingerichtet. Hierzu wird der Verkehr von drei auf zwei Fahrstreifen eingeengt. Diese Beeinträchtigungen werden sich auf maximal 5 – 6 Werktage beschränken.
Mit der Ausführung der Arbeiten ist die STRABAG AG Bereich Schleswig-Holstein Ost aus Neustadt beauftragt. Die Baukosten werden insgesamt ca. 1,3 Mio. € betragen.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Schleswig-Holstein, bittet um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.