CDU-Landtagsfraktion beantragt Planungskosten für B404-Ausbau

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Mit dem in Ihrer gestrigen (29.11.2016) Fraktionssitzung beschlossenen Änderungsantrag zum Haushalt 2017 beantragt die CDU-Landtagsfraktion die Bereitstellung von 3 Millionen Euro, um mit den Planungen für den Ausbau der B404 zur A21 auf dem Abschnitt zwischen Bargteheide und der A24 zu beginnen. Hierzu erklärte der Ahrensburger CDU-Landtagsabgeordnete, Tobias Koch:

„Unser erklärtes Ziel ist es, die mit dem Bundesverkehrswegeplan vom Bund bereitgestellten Gelder für den Ausbau auch tatsächlich abzurufen. Dafür muss das Land Schleswig-Holstein jetzt umgehend mit den Planungen beginnen. Weitere fünf Jahre Stillstand beim Ausbau der Infrastruktur kann sich unser Bundesland nicht erlauben.“

Tobias Koch und Dr. Peter Tauber auf dem Kreisparteitag in Lütjensee am vergangenen Wochenende. Foto: B. Hertwig/hfr
Tobias Koch und Dr. Peter Tauber auf dem Kreisparteitag in Lütjensee am vergangenen Wochenende. Foto: B. Hertwig/hfr

Im Bundesverkehrswegeplan sei die Maßnahme im vordringlichen Bedarf eingestuft, die Baukosten für den 20 km langen Abschnitt würden mit 134,6 Mio. Euro beziffert. Hinzu kämen die Planungskosten, die vom Land vorzufinanzieren sein und anteilig vom Bund erstattet würden. Nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Verkehrsministeriums würden sich die Planungskosten durchschnittlich auf 17 Prozent der Bausumme belaufen, im Fall der B404 somit auf rund 23 Millionen Euro.

„Mit dem CDU-Ansatz von 3 Millionen Euro jährlich kann die Planung im Laufe der nächsten 7 bis 8 Jahre abgeschlossen werden. Anschließend verbleibt ein gleichlanger Zeitraum, um das Bauvorhaben im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplanes umzusetzen. Der CDU-Antrag stellt damit das absolute Minimum dar, welches erforderlich ist, um den Ausbau bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Bundesverkehrswegeplanes im Jahr 2030 zu realisieren“, so Koch.

Finanzministerin Heinold habe im Haushaltsentwurf 10 Millionen Euro für die Planung von Infrastrukturprojekten bereitgestellt (Einzelplan 11, Seite 51), die ab dem Jahr 2018 realisiert werden sollen. Davon seien allerdings 7 Millionen für die Planungen zur Rader Hochbrücke (2,1 Mio.), zur Fehmarnsundbrücke (3,0 Mio.) und für die Seehundaufzuchtstation Friedrichskoog (1,9 Mio.) bereits fest gebunden.

Mit Ihrem Änderungsantrag macht sich die CDU-Landtagsfraktion die verbleibenden Mittel von 3 Millionen Euro für Planungskosten zunutze, die bislang noch nicht festgelegt seien. Außerdem sehe der CDU-Antrag vor, den Haushaltstitel um weitere 3 Millionen Euro auf dann 13 Millionen Euro aufzustocken, um auch die Planungen für weitere Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan voranzutreiben.

„Es ist unverantwortlich von SPD, Grünen und SSW, dass sie mit ihrem Änderungsantrag diese Planungsmittel im Umfang von 2,1 Millionen Euro kürzen bzw. umschichten wollen. Diese Verweigerungshaltung von Rot/Grün/Blau wird dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein auch zukünftig bei den Mittelzuweisungen des Bundes für Verkehrsinfrastruktur leer ausgeht. Nur wo geplant wird, kann später auch gebaut werden“, kritisiert Koch.

Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen sehe vor, die Planungsmittel um 1,6 Millionen Euro zu kürzen, um mit den eingesparten Mitteln eine Vielzahl von Kleinstmaßnahmen zu finanzieren: z.B. Geschäftstelle des Vereins fahrradfreundliche Kommune (20 TEUR), Projektförderung des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.V. im Bereich der Biodiversität (80 TEUR), Aktionsplan Echte Vielfalt (30 TEUR) usw. Weitere 500.000,- Euro der Infrastrukturplanungskosten sollen nach dem Willen der Regierungskoalition für einen Energiecheck bei den Landesliegenschaften umgewidmet werden.

„SPD, Grüne und SSW sind kräftig dabei, das in Stormarn verdiente Geld auszugeben. Die Wirtschafts- und Steuerkraft unseres Kreises beruht aber auf seiner guten Verkehrsanbindung. Damit das auch in Zukunft so bleibt, muss heute in den Ausbau der Infrastruktur investiert werden“, so Koch abschließend.

 

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