CDU-Forum für Behinderte zum Bundesteilhabegesetz

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Das traditionelle CDU-Forum für Menschen mit Behinderungen hatte in diesem Jahr in Ahrensburg ein ganz besonderes Thema: das neue Bundesteilhabegesetz für die Betroffenen, das gerade durch den Bundestag marschiert ist. Der Vorstand der CDU Stormarn hatte dazu Mark Helfrich, MdB, Mitglied des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, eingeladen, der das neue Gesetz erklärte und sich den Fragen der vielen Besucher stellte, der aus der Gruppe der Betroffenen und ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter verschiedener Organisationen und Einrichtungen stammten, die für Behinderte arbeiten.

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Mark Helfrich, Rainer Steinfeldt, Kreisbehindertenbeauftragter und Tobias Koch, MdL, (v.l.) freuten sich über die vielen Besucher, die über das neue Bundesteilhabegesetz etwas wissen wollten. Foto: CDU Stormarn

Helfrich ließ wissen, dass in Deutschland etwa 16,8 Millionen Menschen mit Behinderungen lebten, ca. 7,5 Millionen mit Schwerbehinderungen, 700.000 Menschen Eingliederungshilfe beziehen und etwa 300.000 Menschen in Werkstätten für Behinderte arbeiteten. ,,Ab 2020 wird das Einkommen bis 30.000 Euro frei sein; wer mehr verdient, leistet einen prozentualen Eigenbeitrag zu seinen Fachleistungen. außerdem wird ab 2017 das Vermögen bis 27.600 Euro anrechnungsfrei bleiben, ab 2020 bis etwa 50.000 Euro. Dann wird auch das Einkommen und Vermögen des (Ehe-) Partners anrechnungsfrei“, so der Bundestagsabgeordnete. Um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, wird ein dauerhafter Lohnkostenzuschuss gezahlt, der auf eine Höhe von bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes gedeckelt sei. ,,Das neue Gesetz legt sehr viel Wert auf Selbstbestimmung. so soll jeder im Rahmen der Angemessenheit und Zumutbarkeit entscheiden können, wie oder mit wem er lebt“, unterstrich Helfrich. Zusätzlich sollten außerhalb stationärer Einrichtungen das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten bei der Wohnform gestärkt werden. Schließlich gelte bei der gemeinsamen Inanspruchnahme von persönlichen Assistenzleistungen, dass diese nicht gepoolt werden könnten, wenn sie besonders private Bereiche der Menschen betreffen würden. Der Bundestagsabgeordnete ging natürlich auch auf die Eingliederungshilfe und Pflege ein, die Stärkung der Anhörungsrechte für die Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben und auf weitere Einzelheiten des neuen Gesetzes. Das interessierte in der Diskussion besonders die Anwesenden. Es gab viele Anregungen zum Gesetz, die Helfrich mit nach Berlin nehmen wollte, wie die Bezuschussung und Anrechnung der Förderleistungen auf das Einkommen der Eltern von behinderten Kindern in stationärer Betreuung. ,,Das Gesetz ist ein guter Schritt in Richtung einer größeren gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen in unserem Land“, sagte Mark Helfrich abschließend.

 

1 Kommentar

  1. Es sieht so aus, dass die Schwerbehindertenvertretung immer wieder die erste und hilfsfähigste Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen bleiben wird! Die Vertretung kommt leider nur für die Unternehmen in Frage, die mehr als fünf Angestellte mit Schwerbehinderung haben, so der Quelle hier: https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung/grundlagen-zur-wahl-der-schwerbehindertenvertretung.html . Vorteil ist, wurde die Vertretung einmal gewählt, kann das Amt nicht erlöscht werden, wenn die Anzahl von Schwerbehinderten im Betrieb auf weniger als fünf absinkt.

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