Förderrichtlinien für nichtkommerziellen lokalen Hörfunk in Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen

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Norderstedt  – Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner letzten Sitzung Richtlinien zur Förderung von nichtkommerziellen lokalen Rundfunkveranstaltern und lokaljournalistischen Projekten in Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen. Diese legen Förderungsmöglichkeiten und Verfahrensregeln fest.

 

Vorgesehen ist vorrangig eine Unterstützung terrestrischer lokaler Veranstalter bei der Finanzierung der Infrastruktur sowie der anfallenden Entgelte für GEMA und GVL. Daneben können die Veranstalter auch finanzielle Mittel für Aufbau- und Gründungskosten, für die Beschaffung von Produktions- und Sendetechnik sowie für Projekte zur Erprobung neuer Verbreitungswege beantragen. Auch eine Förderung von Initiativen, die ein lokaljournalistisches Projekt über das Internet verbreiten wollen und ihren Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben, ist vorgesehen.

 

Die finanzielle Förderung von nichtkommerziellem lokalem Hörfunk ist seit Inkrafttreten des 6. Medienänderungsstaatsvertrags Hamburg Schleswig-Holstein (MÄStV HSH) am 1. April 2017 Aufgabe der MA HSH. Im Jahr 2017 stehen hierfür Fördermittel von bis zu 208 T€ Euro, in den Folgejahren von bis zu 278 T€ Euro zur Verfügung.

 

Die ausführlichen Zuwendungsvoraussetzungen und weitere Informationen zu den Förderrichtlinien sind auf ma-hsh.de zu finden.

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