Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr: SPD setzt sich für bessere Unterstützung von Alleinerziehenden und ihren Kindern ein

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„Der Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gelohnt, so SPD-MdB Franz Thönnes zur Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 1. Juni 2017, die Unterhaltsvorschussregelungen zu verbessern. Dies kommt insbesondere den alleinerziehenden Müttern zugute. Von den rund 1,6 Mio. Alleinerziehenden in Deutschland sind mehr als 90 % Frauen. In Schleswig-Holstein liegt die Zahl der unterhaltssäumigen Elternteile seit Jahren um die 27.000 bei insgesamt ungefähr 93.000 Alleinerziehenden. Davon leben circa 7.500 im Kreis Stormarn.

Wenn der für den Kindesunterhalt verantwortliche Elternteil, überwiegend die Väter, nur unregelmäßig, teilweise oder gar nicht zahlt, springt der Staat ein und erbringt den Unterhaltsvorschuss. Bisher erfolgen diese Zahlungen maximal sechs Jahre lang und nur bis zum zwölften Geburtstag eines Kindes. Leistet der Ex-Partner danach weiterhin Nichts, fehlt den Alleinerziehenden das Geld.

Ab 1. Juli 2017 erhalten nun die Alleinerziehenden, die ohne Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil auskommen müssen, für ihre minderjährigen Kinder länger Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss wird jetzt bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Außerdem entfällt die bisherige Begrenzung der Bezugsdauer und der Bund beteiligt sich stärker an den Kosten: Künftig übernimmt er 40 Prozent, die Länder tragen 60 Prozent der Gesamtsumme. Damit entfallen die bisherige Altersgrenze von zwölf Jahren und die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten.

Franz Thönnes: „Hierdurch wird vielen Alleinerziehenden eine ihrer Sorgen abgenommen, denn mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Kosten für Kleidung, Freizeit und anderes. Jetzt haben wir Planungssicherheit geschaffen.“

Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. Diese berücksichtigen, dass der Unterhaltsvorschuss bereits nach bisheriger Rechtslage auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wird. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Sonderleistungen der sozialen Grundsicherung gehören nicht dazu.

 

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