Drei weitere Wolfsnachweise für Schleswig-Holstein

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MUSTIN/TASDORF/WEEDE. In Schleswig-Holstein sind drei weitere Wolfsnachweise erzielt worden. Die Nachweise aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Plön gingen Anfang dieser Wochen beim Landwirtschaftsministerium ein.

Foto: NABU

Zwei der Nachweise konnten durch Fotofallen erbracht werden. So wurde ein Wolf am 1. Juli 2017 in der Gemeinde Mustin im Kreis Herzogtum Lauenburg von einer Wildkamera fotografiert und ein weiterer am 31. August in der Gemeinde Tasdorf im Kreis Plön nahe Neumünster. Die Kameras wurden von den jeweils Jagdausübungsberechtigten im Rahmen ihrer Revierbetreuung aufgestellt, um bestimmte Wildarten zu dokumentieren. Die Kameras werden nach unterschiedlichen langen Zeiträumen zur Kontrolle  ausgelesen. Nun wurden die Bilder freundlicherweise dem Wolfsmanagement zur Überprüfung zur Verfügung gestellt.

Ein dritter Wolfsnachweis konnte durch einen genetischen Nachweis in der Gemeinde Weede im Kreis Segeberg erbracht werden. Hier fielen am 29. August 2017 einem Landwirt bei Erntearbeiten zwei Rehkadaver in einem Rapsfeld auf. Der herbeigerufene Jagdausübungsberechtigte benachrichtigte daraufhin Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements. Die an beiden Rehkadavern entnommenen Genproben wurden durch das nationale Referenzzentrum für die Untersuchung genetischer Proben beim Wolf, dem Senckenberg-Forschungsinstitut in Gelnhausen bei Frankfurt, untersucht. In beiden Fällen konnte ein Wolf eindeutig als Verursacher identifiziert werden. Bereits am 28. August 2017 war aus der Region eine mögliche Wolfssichtung gemeldet worden, die aber nicht den strengen Kriterien für einen Wolfsnachweis aufgrund der bundesweit anzuwendenden Kriterien genügen konnte.

Alle drei Wolfsnachweise wurden durch den für Schleswig-Holstein zuständigen Experten, Dr. Norman Stier von der TU Dresden, in die Kategorie C 1 „Eindeutiger Nachweis“ eingeordnet. Die aktuellen Wolfsnachweise in den Kreisen Plön, Segeberg und Herzogtum Lauenburg sind damit der 37. 38. und 39. Fall, im Rahmen derer das Auftreten eines Wolfes sicher in Schleswig-Holstein nachgewiesen werden konnte.

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