Weihnachtshilfswerk 2017

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Bargteheider Bürgerinnen und Bürger die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) beziehen, haben die Möglichkeit aus Mitteln des Weihnachtshilfswerkes einen Zuschuss zu erhalten. Hierfür ist bis einschließlich 22.November 2017 ein Antrag im Rathaus der Stadt Bargteheide, Frau Hansen, Zimmer E.38, Tel. 04532/4047-303 zu stellen. Die Bedürftigkeit ist durch Vorlage eines entsprechenden Leistungsbescheides nachzuweisen, weiterhin ist der Personalausweis vorzulegen. Das Weihnachtshilfswerk ist eine freiwillige Leistung und finanziert sich ausschließlich über Spenden.

 

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