Datenschutz – neue Verordnung greift ab Mai 2018

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Ist Datenschutz auch ein Thema für Vereine und Verbände? Mit
der ab Mai 2018 wirksam werdenden Datenschutz-Grundverordnung, die für alle europäischen einheitliche Datenschutzanforderungen stellen wird, ist die Umsetzung der Vorschriften in den Vereinen und
die Organisation des Datenschutzes im Verein auf den Prüfstand zu stellen. Strafen von bis zu 20 Millionen Euro bergen in Zukunft für unsere Sportvereine hohe Risiken.
Wie ist der Umgang mit sensiblen persönlichen Daten geregelt? Im Rahmen der Vereinsverwaltung müssen die jetzigen Regelungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz beachtet werden und Maßnahmen definiert werden, die neuen Anforderungen 2018 erfüllen zu
können. Das gilt auch für den Verein und den Verband. Selbst wenn eine gesetzliche Pflicht (noch) nicht besteht, sollte der Datenschutz gewährleistet sein.
Was bedeutet das aber in der täglichen Vereinspraxis – für die Verwaltung, Trainingsbetrieb, Wettkämpfe und Veranstaltungen? Welche Mitgliedsdaten dürfen erhoben, verarbeitet und weiter-
gegeben werden. Was muss alles beachtet werden? Welche Gesetze und welcher Schutz gelten bei der Verwendung und Veröffentlichung von Fotos und was ist bei den Internetseiten des Vereins zu berücksichtigen? Aber auch die Klärung der Haftung des
Vorstands bei Datenmissbrauch und die Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten und Lösungen dazu werden in diesem Seminar behandelt.

Das Seminar soll das notwendige rechtliche Wissen, Lösungen und Hilfen für die Umsetzung eines Datenschutzes im Verein und Verband aufzeigen. Datenschutzgerechte Satzungsgestaltung werden ebenso behandelt, wie Datenschutzhinweise in Aufnahmeformularen, Meldeblättern und Einwilligungen zur Veröffentlichungvon Fotos.

Termin 10.02. 2018, 9 – 16:30 Uhr
Ort Bad Oldesloe
Referent
Michael Foth
Gebühr
a) 45 Euro b) 65 Euro
inklusive Getränken, Pausensnacks und Mittagsimbiss
Anmeldung
www.ksv-stormarn.de/aus-und-fortbildung

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