MA HSH beschließt Geldbuße gegen YouTuber „Leon Machère“

0

Norderstedt, den 3. September 2018 – Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat in seiner letzten Sitzung nach § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 19 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen den YouTuber „Leon Machère“ festgesetzt.

Der YouTuber hatte es trotz mehrfacher Hinweise der MA HSH unterlassen, ein Video, in dessen Mittelpunkt die Folierung seines Autos durch Mitarbeiter eines Berliner Unternehmens steht, im Bewegtbild als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen. Im Video stellt er die betreffende Firma ausgiebig positiv dar. Damit verstößt „Leon Machère“ gegen § 58 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Satz 2 RStV, die besagen: Auch für fernsehähnliche Telemedien gelten die Werbegrundsätze des RStV. Dauerwerbesendungen müssen zu Beginn als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden.

Der Verstoß wurde zudem medienrechtlich beanstandet und der Anbieter angewiesen, ihn zu beheben.

Die MA HSH ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Telemedienangebote, deren Anbieter ihren Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben.

Kommentar schreiben (erst nach Moderation sichtbar)

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

*