Wir sind in Sorge

0
Offener Brief von Olaf Willuhn
Für die Fraktion B90/DIE GRÜNEN Ammersbek
Fraktionsvorsitzender an den Landrat und die Fachdienste Wasserwirtschaft und Bauaufsicht

Wir sind in Sorge
Sehr geehrter Herr Dr. Görtz, sehr geehrter Herr Geißler, sehr geehrter Herr Bebensee,
es ist in einem extrem trockenen Sommer nicht verwunderlich, dass das Wasser der Strusbek und der Heisterbek nicht ausreicht. um die drei Timmerhorner Teiche zu füllen. Der größte jedoch, der Papendorickenteich ist auch jetzt, nach ergiebigen Regenfallen, noch immer nicht wieder aufgestaut.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Gemeinde Ammersbek sorgt sich daher um das Biotop Timmerhorner Teiche und den Biotopverbund, aber auch um die Lebensqualität der Bewohner des Ortsteils Rehagen/Schäferdresch.
Den Grünen wurde am 16. Januar 2019 auf Nachfrage im Bauausschuss vom Bürgermeister mitgeteilt, dass der Eigentümer und lnhaber der Staurechte die Ansicht vertrete, er würde keine Fischzucht mehr be- treiben und habe folglich auch keine Staupflichten mehr, worüber die Krelsbehörden informiert seien. Unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern drängt sich teilweise die Vermutung auf, dass hier eine Behörde der anderen den „schwarzen Peter“ zuschiebt und am Ende nichts passieren könnte bevor es zu spät ist. Das will, auch und gerade in Zeiten zunehmender Politik(er)-verdrossenheit, niemand von uns.
Wir fordern Sie daher dringend auf, schnellstmöglich zu prüfen, ob der Eigentümer nicht aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis, der Festsetzungen im B-Plan und des Biotopschutzes zum Aufstau jetzt verpflichtet ist. Hierzu rnochten wir Sie besonders auf folgende Sachverhalte hinweisen:
• Ziel und inhaltlicher Schwerpunkt des Bebauungsplans 23, Timmerhorner Teiche, war im Wesentlichen „die beabsichtigten baulichen Entwicklungen in Einklang mit der bereits hochwertig entwickelten Gewässerlandschaft zu bringen“ und deshalb „das Gewasser und weite Teile des Gewässerufers“ zu sichern. Es ist daher eine Frage des Gemeinwohls, also ein offentlicher
Belang, den Teich als solchen zu erhalten. Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung des Eigentums.
• der Große Timmerhorner Teich ist im B-Plan 23 als Wasserflache festgesetzt, hieraus ergibt sich eine Pflicht zum Erhalt des Stillgewässers.
• der Teich ist ein eingetragenes Biotop und auch im B-Plan als geschützt festgesetzt. Der Nichterhalt der Wasserflache führt zu Unterbrechungen im Biotopverbund und zur Verschlechterung der Biotopqualitat oder gar zum Verlust seiner Funktion.

 

Wir appellieren an Sie als die zustandigen Behorden, jetzt tatig zu werden, bevor die Timmerhorner Teiche Geschichte sind. Die Menschen verbinden mit ihnen t.ebensqualitat und fur viele Tiere sind sie wich- tiger Lebensraum. Muscheln und Frosche wollen ihren Teich zuruck! Was konnen und werden Sie JETZT tun, damit die Timmerhorner Teiche wieder mit Wasser und Leben gefullt werden?

Kommentar schreiben (erst nach Moderation sichtbar)

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

*