Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – wie man im Alter handlungsfähig bleibt

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Fachanwalt zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten und was man nicht tun sollte

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Unter diesen Stichworten verbirgt sich oft die Vorstellung, man werde gleichsam entmündigt oder gebe seine angestammten Rechte unwiderruflich ab. Die BürgerStiftung Region Ahrensburg informiert mit „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie man diese nutzen kann.

Die Abfassung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist Teil einer selbstbestimmten Verfügung, um auch im Alter bei schwindenden Kräften handlungsfähig zu bleiben. Mit der Veranstaltung informieren wir, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Die Veranstaltung umfasst einen Fachvortrag mit anschließender Gelegenheit zu Fragen.

Dr. Horst Jurkschat und Dr. Michael Eckstein freuen sich auf viele interessierte Bürger (Foto: BürgerStiftung Region Ahrensburg)

Bestimmer des Inhaltes der Vollmacht bleibt derjenige der sie erteilt. Er entscheidet über die Person der Bevollmächtigten und über das, was sie dürfen, bleibt also weisungsberechtigt. Von der Vollmacht zu unterscheiden ist die Patientenverfügung. Sie enthält Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, nicht mehr bewusst selbst handeln zu können, z. B. im Falle der Bewusstlosigkeit.

Referent des Vortrages ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Horst Jurkschat. Er erläutert die gesetlichen Grundbegriffe und die Gestaltungsmöglichkeiten. Für ergänzende Fragen steht er gerne zur Verfügung. Die Veranstaltung wendet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich mit diesen Fragen konkret befassen. Dr. Horst Jurkschat ist Rechtsanwalt in Bargteheide und ehrenamtlich im Vorstand der BürgerStiftung Region Ahrensbug aktiv.

„Die Resonanz auf unseren jährlichen Erbrechtstag hat das große Interesse gezeigt“ so Dr. Michael Eckstein, Vorsitzender der BürgerStiftung, „Mit dem Informationsabend „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ wollen wir den interessierten Menschen konkrete Hinweise vermitteln, wie sie am besten vorgehen können.“

„Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ findet am 27.03.2019, 18 Uhr in der Stadtresidenz Ahrensburg, Hagener Allee 20-24, 22926 Ahrensburg statt. Die Teilnahme ist frei. Eine bestätigte Anmeldung ist erforderlich. Eine bestätigte Anmeldung ist erforderlich. Anmeldungen sind bis 25.03.2019 möglich auf der Website der BürgerStiftung mit dem Link: https://www.buergerstiftung-region-ahrensburg.de/service/

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