Gemeindearchiv Ammersbek erhält insgesamt 28.900 Euro Fördermittel in 2017/2018 vom Land für die Restaurierung von historischen Gemeindeunterlagen
Fast ein Jahrhundert lang lagen sie im Dornröschenschlaf in Kisten und Kartons auf Dachböden, seit diesem Jahr sind sie restauriert und ins digitale Zeitalter transportiert: Unterlagen der Hoisbüttler Bürgermeister aus der Zeit ab 1890. Vor drei Jahren wurden die rund 9.000 Seiten Papier nach einer Haushaltsauflösung aus dem Nachlass des ehemaligen Hoisbüttler Bürgermeisters Münch (Amtszeit von 1934 – 1944) von Helmut Laudan vom Ammersbeker Bürgerverein an das Gemeindearchiv übergeben, denn Hoisbüttel ist heute ein Ortsteil von Ammersbek. Ein seltener Glücksfall für Ammersbek, denn nach der Papierrestaurierung ist klar: Es handelt sich um amtliche Gemeindeunterlagen. Sie dokumentieren Amtsgeschäfte der Bürgermeister Röpke, Timmermann und Münch seit dem Ende des 19. Jahrhunderts und damit auch rund vier Jahrzehnte Hoisbüttler Geschichte.
Dass die Gemeindeunterlagen quasi in Privatbesitz die Zeit überdauert haben, ist selber schon ein Stück Geschichte: Die Ortsverwaltung der ehrenamtlichen Bürgermeister fand früher nicht in einer Amtsstube, sondern eher in der „guten Stube“ , auf jeden Fall aber im Privathaus des jeweiligen Bürgermeisters statt, und auch die Handakten wurden jeweils dort aufbewahrt und mit dem Amt des Bürgermeisters dann weitergegeben.
Um eine Nutzung dieser von der Lagerung stark angegriffenen Unterlagen für die Gemeindeverwaltung, aber auch für die interessierte Öffentlichkeit überhaupt herzustellen, wurde das Papier 2017 aufwendig restauriert, und im Jahr 2018 dann Seite für Seite digitalisiert.
Die insgesamt sehr hohen Kosten waren für die Gemeinde Ammersbek dabei dennoch überschaubar, denn Gemeindearchivarin Dr. Angela Behrens beantragte beim Land Schleswig-Holstein Fördermittel aus dem Programm zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes. Dass aus dem Landesprogramm Papierrestaurierung insgesamt 28.900 Euro für diese Wiederherstellung der Nutzbarkeit dieser Hoisbüttler Unterlagen bewilligt wurden, zeigt die Bedeutung, die dem Nachlass für die Überlieferung auch aus landesgeschichtlicher Sicht beigemessen wird. Von den Gesamtkosten von insgesamt 32.257,30 Euro flossen aus der Gemeindekasse nur 3.257, 33Euro, also ein Eigenanteil von rund 10 Prozent.
Durchgeführt wurde sowohl die Restaurierung in 2017 wie auch die Digitalisierung in 2018 von der renommierten Preservation Academy Leipzig. Sobald die Originale archivgerecht verpackt und zusammen mit den Digitalisaten verzeichnet sind, stehen diese für die interessierte Öffentlichkeit als Archivunterlagen zur Verfügung.
Der Lokalhistoriker Klaus Tim hat den gesamten Bestand ein erstes Mal durchgesehen und Listen mit Stichpunkten zum Inhalt erstellt. Durch diesen Überblick wird ersichtlich, was in den Akten und damit auch in der Hoisbüttler Gemeindevertretung bis Mitte der 1930er Jahre verhandelt wurde und im Ort selber passierte: Vom Neubau der Volksschule über die Organisation der Feuerwehren, von Wahlen bis zu Gewerbeanmeldungen, von Arbeitserlaubnissen bis Viehzählungen: Hier wird dörfliches Leben pur abgebildet und nachvollziehbar.
Zwei Unterlagen stechen aus dem Nachlass dabei auf den ersten Blick heraus: Zum einen ein Werbeplakat für die bäuerliche Versicherung, auf dem vor gängigen Arbeitsunfällen gewarnt wird – der Tod durch die Sense ist erfreulicherweise für heutige Landbewohner hoffentlich im wahrsten Sinne des Wortes Geschichte.
Ein bislang völlig unbekanntes Kapitel der Hoisbüttler Geschichte schlagen hingegen die Verzeichnisse über Bewachung, Entschädigung und Unterbringung von Kriegsgefangen in Hoisbüttel während des Ersten Weltkriegs auf. Anhand der Listen lässt sich leicht nachprüfen, wo und wie viele Kriegsgefangene untergebracht waren (bis zu 24 im Jahr 2017) und für wen sie gearbeitet haben. Woher die Kriegsgefangenen stammten und was mit Ihnen nach Kriegsende im Jahr 1918 passierte, sind Fragen, die die restaurierten Gemeindeunterlagen neu aufgeworfen haben und auf deren Antwort man gespannt sein darf.