„Die größte Radreform seit 20 Jahren“

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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) modernisiert die Straßenverkehrsordnung (StVO)

Berlin. Gero Storjohann, Radverkehrsexperte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, freut sich über die umfassenden Reformvorhaben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Foto: ADFC

Die vom Bundesverkehrsminister bis Pfingsten versprochene fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt jetzt vor. Geplant sind zahlreiche Änderungen, die das Fahrradfahren attraktiver und sicherer gestalten sollen. „Es ist die größte Radreform seit 20 Jahren. Das Rad ist gleichberechtigter Teil des Straßenverkehrs. Das muss sich auch in der StVO widerspiegeln“, so Andreas Scheuer.

Gero Storjohann freut sich besonders, dass eine seiner schon lange erhobenen Forderungen Berücksichtigung findet: Verboten werden soll das Parken auf Schutzstreifen sowie das Parken in zweiter Reihe. Zudem sollen Zuwiderhandlungen mit wirksamen Bußgeldern belegt werden. Gerade die Erhöhung der Bußgelder war eine von ihm erhobene Forderung, um gefährliche Manöver der Radfahrer beim Umfahren dieser Hindernisse zu verhindern.

Auch die vereinfachte Öffnung der Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung ist geplant. Hier soll es eine Klarstellung in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geben, um die Möglichkeiten der Kommunen für die Öffnung der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende zu erleichtern. Gero Storjohann freut sich zwar über diesen Schritt in die richtige Richtung, er hatte jedoch für das Radfahren in Einbahnstraßen wiederholt mehr gefordert: „In Einbahnstraßen in einer Tempo-30-Zone können wir das Fahrradfahren entgegen der Fahrtrichtung ruhigen Gewissens erlauben. Ein Verbot sollte als Ausnahme möglich sein, wenn die Verkehrssicherheit es erfordert.“

Alles in allem ist Gero Storjohann jedoch sehr zufrieden mit dem schnellen Fortgang der Novellierung der StVO. Die Änderungsverordnung wird noch im Sommer in die Ressortabstimmung und in die Länder- und Verbändeanhörung gehen, so dass die Verordnung baldmöglichst in Kraft treten kann.

In einem zweiten Schritt sind auch Änderungen in den begleitenden Verwaltungsvorschriften und im übergeordneten Straßenverkehrsgesetz geplant, die noch 2020 greifen sollen.

Für weitere Verkehrssicherheit vor allem für Radfahrer und Fußgänger soll die „Aktion Abbiegeassistent“ vom Bundesverkehrsministerium sorgen. Da die dafür bereitgestellten 5 Millionen Euro bereits ausgeschöpft sind, hat das Verkehrsministerium nocheinmal 5 Millionen obendrauf gelegt, womit jetzt insgesamt 10 Millionen Euro für die Nachrüstung von Abbiegeassistenten bei LKWs und Bussen zur Verfügung stehen.

Gero Storjohann als Radverkehrsexperte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist zufrieden: „Nach jahrelangen Bemühungen bekommt die Fahrradpolitik auf Bundesebene nun endlich die Bedeutung, die die ihr in der heutigen urbanen Mobilität zusteht.“

 

 

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