Das „Migrationspaket“ der Bundesregierung Ende der „Willkommenskultur“ in Deutschland?

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Im Juni 2019 hat der Bundestag acht Gesetze zur Migrationspolitik verabschiedet. Damit wird einerseits die Einwanderung von Fachkräften ermöglicht, es gibt auch einige neue Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“: Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, können durch Ausbildung oder Arbeit einen anderen Aufenthaltstitel erhalten.


Das „Migrationspaket“ ist relativ kompliziert. Eine Vielzahl von Gesetzen wird geändert oder um neue Regelungen ergänzt, das betrifft den Aufenthalt, das Asylverfahren, die Duldung und Abschiebung, die Abschiebungshaft. Die Änderungen betreffen aber auch das Leistungsrecht, die Asylbewerberleistungen und die Sozialgesetzbücher. Geändert werden auch die Speicherung von Daten und der Zugriff auf Daten für verschiedene Behörden im In- und Ausland. Neuerungen zur Passpflicht und Botschaftsbesuchen, zu ehrenamtlicher Arbeit, zu den Aufgaben der Jugendämter, zu aufgefundenen Ausweispapieren und auch zu Einbürgerung und Ausbürgerung sind auch für Fachleute unübersichtlich.
Vorgestellt werden die aktuellen Änderungen. Anschließend diskutieren wir über die Auswirkungen auf die praktische Arbeit. Referent: Reinhard Pohl (Journalist)

In Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei Ahrensburg

Termin und Ort:              Mittwoch, 26. Februar 2020, 19 Uhr,
Stadtbücherei Ahrensburg
, Manfred-Samusch-Str. 3

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