Jagdscheine nur nach Abfrage beim Verfassungsschutz

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Die Jagdbehörde weist auf folgenden Umstand hin:

Die Erteilung und  Verlängerung von Jagdscheinen und sonstigen jagdrechtlichen Erlaubnissen ist  ab sofort nur nach vorheriger Beteiligung des Verfassungsschutzes möglich (Erlass des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung  vom 02.03.2020).

Durch die notwendigen Anfragen können Jagdscheine etc. nicht mehr sofort ausgestellt werden, sondern erst nach entsprechender Bearbeitung.

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Rückmeldung des Verfassungsschutzes und daher z. Zt. nicht absehbar.

Anträge können wie gewohnt gestellt werden. Die Ausfertigung der Erlaubnisse erfolgt allerdings verzögert.

Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Internetseite https://www.kreis-stormarn.de/

 

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