Bad Oldesloe. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am heutigen Abend zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen.
In einer Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein werden dabei folgende Maßnahmen verordnet:
Beherbergung
Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und
-häusern ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
Tagestourismus wird ausgesetzt
Reisen aus touristischem Anlass sind ab Mittwoch, 18.03.2020, untersagt. Dies kann kontrolliert und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden. Darüber hinaus werden alle touristischen Beherbergungsbetriebe, darunter Hotels und Campingplätze, aber auch Yacht- und Sportboothäfen geschlossen. Alle Touristen sind verpflichtet, ihre Unterkünfte bis zum 19. März zu verlassen.
Gaststätten bleiben geschlossen
Ebenfalls geschlossen bleiben alle gastronomischen Betriebe im Land – Ausnahmen gelten nur für Liefer- und Abholservices.
Auch der Einzelhandel muss schließen
Ferner wird mit einer neuen Allgemeinverfügung, welche die am 15. März 2020 erlassene Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet des Kreises Stormarn ersetzt, u.a. folgende Regelung aufgenommen
Veranstaltungen
Grundversorgung bleibt gesichert
Hilfsprogramm angekündigt
Heinold dankte den Frauen und Männern in den Krankenhäusern, bei der Polizei, im Ehrenamt, aber auch an den Supermarktkassen für ihr großes Engagement: „Allen, die helfen, ein dickes und von Herzen gemeintes Dankeschön!“ Sie erlebe in diesen Tagen, wie viele Menschen sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgingen. „Allen anderen möchte ich sagen: Nehmt eure Eigenverantwortung wahr – wir werden es nur gemeinsam schaffen.“
Anschlussregelungen für die Kinderbetreuung
Distanz wahren, Leben retten
Kreispräsident Harmuth: „Jetzt ist auch gesunder Menschenverstand gefordert. Jeder muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. Ich bitte die Bevölkerung, den getroffenen Maßnahmen Folge zu leisten, damit das Virus ausgebremst werden kann“.
Landrat Dr. Görtz: „Die Corona-Krise bedeutet für uns alle tiefe Einschnitte in den Alltag, das Freizeitverhalten und das Berufsleben. Kinderbetreuung muss neu geregelt werden, Geschäfte werden geschlossen oder Arbeitsbedingungen ändern sich. Alle Experten sagen jedoch, dass die jetzt getroffenen Maßnahmen dringend erforderlich sind. Der Kreis Stormarn unternimmt alles, um die Folgen der Krise weiterhin gut im Griff zu behalten
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten Landesverordnung sowie der Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.
Beide treten am 18. März in Kraft und enden am 19. April.