Die Kommunalverwaltungen im Kreis Stormarn wollen ab dem 4. Mai schrittweise wieder zu einem möglichst vollständigen Angebot ihrer Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zurückkehren.
Im Rahmen einer Telefonkonferenz haben sich Bürgermeisterin und Bürgermeister, Verwaltungsleitungen der Ämter und Landrat heute darauf verständigt, ab Montag kommender Woche mit erweiterten Leistungen zu starten, um damit langsam und schrittweise wieder in den Vollbetrieb gehen zu können.
Die Verwaltungsleitungen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch derzeit keine Verwaltung komplett geschlossen sei. Die vorrangige Erreichbarkeit per Telefon oder Mail sowie die Streichung der Öffnungszeiten und das Beschränken auf die Bearbeitung nur noch von zwingend notwendigen Fällen sei jedoch eine Einschränkung des Bürgerservices. Diese Einschränkung war aufgrund der Corona-Krise notwendig und unvermeidbar, sie soll jedoch nur für eine beschränkte Zeit gelten.
Daher werde man nun wieder zunehmend Termine vergeben und die Leistungen wieder ausweiten. Weit entfernt sei man jedoch von einer Rückkehr zur Normalität. Vielmehr muss auch in Zukunft darauf geachtet werden, Infektionsrisiken weitestgehend zu reduzieren und mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen (z.B. 2-Schicht-Betrieb des zu schützenden Personals) zu verhindern, dass eine öffentliche Verwaltung nicht mehr arbeiten kann, wenn Quarantänemaßnahmen aufgrund von Corona-Erkrankungen erforderlich wären.
Zudem werde man auch in den Verwaltungen die Regelungen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung anwenden, wie sie vom Land in der Landesverordnung u.a. für Einzelhandel und Dienstleitungen verlangt werde. Beim Betreten des Gebäudes und dem Aufenthalt in den Verwaltungen bestehe die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Auch die Ausnahmen der Landesverordnung, die in Paragraf 3 geregelt sind, gelten in den öffentlichen Verwaltungen entsprechend.
„Offene Häuser zu den gewohnten Öffnungszeiten wie vor der Krise kann es erst einmal nicht geben. Wir haben geeignete Maßnahmen getroffen, um die Kundinnen und Kunden und die Mitarbeitenden angemessen zu schützen. Dazu wurden die passenden räumlichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten geschaffen“, so die Verwaltungsleitungen, die darüber hinaus auch die Entscheidung der meisten Stadt- und Gemeindevertretungen sowie des Kreistages unterstützen, Sitzungen der politischen Gremien nur durchzuführen, soweit zwingend notwendige Beschlüsse zu fassen sind. „Wir bitten die politischen Entscheidungsträger, dies in ihren Verantwortungsbereichen auch in den kommenden Wochen unbedingt zu beachten.“