„Mit der heutigen Einigung gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer Logik, die jeden Einzelnen von uns weiter in die Pflicht nimmt. Jede und jeder von uns übernimmt durch die Einhaltung von Hygieneregeln Verantwortung für andere und sich selbst
„, sagte Ministerpräsident Daniel Günther im Anschluss an ein Gespräch der Koalitionsspitzen in Kiel.
Freizeitangebote wieder möglich
In Anbetracht der niedrigen Infektionszahlen werde das Kabinett am Freitag weitere Erleichterungen beschließen, kündigte Günther an. So dürften ab dem 8. Juni unter anderem Freizeitparks und Schwimmbäder wieder öffnen, sofern entsprechende Hygienekonzepte vorliegen. Auch Wellnessbereiche, etwa in Hotels, dürften ihren Betrieb grundsätzlich wieder aufnehmen. Die Auflagen dafür würden bis Freitag erarbeitet.
Für Restaurants und Gaststätten gelten ab dem kommenden Montag neue Öffnungszeiten: Sie dürfen nun bis 23 Uhr öffnen – eine Stunde länger als bislang.
Maskenpflicht bleibt bestehen
Weitere Erleichterungen werde es auch bei den Bestimmungen zu den Kontaktverboten geben, erklärte der Regierungschef. So seien Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum wieder zulässig. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, insbesondere in Geschäften sowie in Bus und Bahn bleibe bestehen.
Appell an die Eigenverantwortung
„Jede Entscheidung ist eine Abwägung zwischen gebotener Vorsicht und weiteren Öffnungsschritten
„, sagte Finanzministerin Monika Heinold. „Das Gebot der Stunde heißt Rücksicht nehmen und auf andere achten, um dazu beizutragen, damit wir den eingeschlagenen Pfad weiterhin gemeinsam beschreiten können.
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Stufenkonzept für Veranstaltungen
Darüber hinaus einigte sich das Kabinett auf ein Konzept für das stufenweises Zulassen unterschiedlicher Veranstaltungsformate. „Mit dem Veranstaltungsstufenkonzept zeigt die Landesregierung Perspektiven für zukünftige Veranstaltungen auf
„, sagte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. Die Öffnungsstufen orientierten sich am Infektionsrisiko der jeweiligen Veranstaltung. Es gelte, das Abstandsgebot und die gängigen Hygieneregeln einzuhalten und Zugangskontrollen zu gewährleisten.
„Die weiteren Öffnungsschritte sind dabei immer abhängig von der infektionsmedizinisch vertretbaren Lage. Danke an alle, die sich weiterhin konsequent an das Abstandsgebot halten. Sie tragen dazu bei, die Lockerungen zu ermöglichen.
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Veranstaltungen nach Risikoklassen (PDF 330KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)