Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Förderrichtlinie zum Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ veröffentlicht, mit der Zuschüsse von i.d.R. 50 % bis in Ausnahmefällen 75% für Klimaschutz-Maßnahmen möglich sind –
z.B. für:
- ein Lastenfahrrad
 - eine Wallbox
 - einen Stromspeicher
 - eine PV-Balkonanlage
 - eine Solarthermieanlage
 - eine nichtfossile Heizungsanlage
 - die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses
 - die Errichtung eines Gründaches
 - eine Regenwasserzisterne
 

Weitere Infos, Förderbedingungen, Antragstellung und Ansprechpartner finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Klimaschutz/Klimaschutz_node.html
		















