Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Förderrichtlinie zum Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ veröffentlicht, mit der Zuschüsse von i.d.R. 50 % bis in Ausnahmefällen 75% für Klimaschutz-Maßnahmen möglich sind –
z.B. für:
- ein Lastenfahrrad
- eine Wallbox
- einen Stromspeicher
- eine PV-Balkonanlage
- eine Solarthermieanlage
- eine nichtfossile Heizungsanlage
- die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses
- die Errichtung eines Gründaches
- eine Regenwasserzisterne
Weitere Infos, Förderbedingungen, Antragstellung und Ansprechpartner finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Klimaschutz/Klimaschutz_node.html