Neubau der MVA Stapelfeld verzögert sich

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Bauphase braucht zusätzliches Grundstück, lufthygienisches Fachgutachten wird erneuert

Seit 2003 gehört das Müllheizkraftwerk (MHKW) Stapelfeld zur heutigen  EEW Energy from Waste-Gruppe. Diese war einst eine Tochter von E.on, gehört inzwischen aber zur chinesischen Holding Bejing Enterprises. In Stapelfeld betreibt das Unternehmen zwei Entwicklungsprojekte: Ein neues MHKW als Ersatz für die Bestandsanlage soll errichtet werden, hinzukommen soll eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KVA). Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter für den direkt an Stapelfeld angrenzenden Wahlkreis Stormarn-Süd: „Mein Trittauer Kollege Tobias von Pein und ich hatten die Landesregierung im letzten Jahr nach ihren Plänen für die landesweite Klärschlammentsorgung gefragt – dazu hat die Regierung Günther aber lieber keine Meinung. Stattdessen hatte man uns auf das laufende Genehmigungsverfahren beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) verwiesen.“

Zu diesem Genehmigungsverfahren gehörten eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ebenso wie ein Erörterungstermin. Zahlreiche Einwände aus der Bevölkerung wurden nun vom LLUR geprüft. Ursprünglich war im Herbst 2020 mit einem Ergebnis der Prüfung gerechnet worden – nun werden bis dahin aktualisierte Unterlagen von EEW beim LLUR erwartet. Es soll ein neues, bisher nicht betrachtetes Grundstück einbezogen werden, das für den Zeitraum der Bauarbeiten genutzt werden soll. Dazu müssen mehrere Fachgutachten überarbeitet werden, denn die dadurch entstehenden Auswirkungen hinsichtlich Umwelt und Immissionsschutz sind bisher nicht betrachtet worden. Zudem wird das lufthygienische Fachgutachten neu erstellt werden, was aufgrund höherer Abgastemperatur, kleinerem Volumenstrom und kleinerem Schornsteindurchmesser notwendig wurde. Die vorgesehene Rauchgasreinigungstechnik erfährt kleine Änderungen, die sich aufgrund von Lieferantenangeboten während der laufenden Projektbearbeitung für EEW ergeben haben. Die zu beantragenden Emissionsgrenzwerte sind an die BVT-Emissionsbandbreiten (Beste Verfügbare Technik; EU-Vorgabe) anzupassen. „Die geänderten Antragsunterlagen sind erneut öffentlich bekannt zu geben und öffentlich auszulegen. Einwendungen können dann allerdings nur zu den geänderten Teilen erhoben werden“, erklärt Habersaat.

Mit einer abschließenden Entscheidung sei nun erst ab 2021 zu rechnen. Das ist auch abhängig davon, wann die Antragsunterlagen komplett vorliegen. Der jeweils erste – unvollständige – Genehmigungsantrag für MHKW und KVA wurde bereits im November 2018 abgegeben. Habersaat: „Das LLUR hat die Aufgabe, so einen Genehmigungsantrag sorgfältig zu prüfen. Dass da sehr wohl auf die entscheidenden Fragen geschaut wird, sehen wir jetzt.“ Dass eine Regierung mit einem landesweiten Konzept für eine umweltverträgliche Klärschlammentsorgung ebenso wünschenswert wäre, stehe auf einem anderen Blatt.

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