Bad Oldesloe. Wer auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Deutschland einreist und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, einen Negativ-Nachweis einer COVID-19-Infektion vorzulegen.
Entweder wurde der Test bereits im Ausland vorgenommen, ist nicht älter als 48 Stunden und wird in deutscher oder englischer Sprache erstellt oder der Test wird unmittelbar am Tag der Einreise, z.B. an den Testzentren vieler Flughäfen oder an den von der Kassenärztlichen Vereinigung in Schleswig-Holstein eingerichteten Testzentren oder mit Genehmigung der zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörde bis 72 Stunden nach der Einreise, z.B. beim Hausarzt, vorgenommen.
Nach der Einreise haben sich die Ein- und Rückreisenden unverzüglich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern (Quarantäne). Besuch von Personen außerhalb des eigenen Hausstandes ist in dieser Zeit nicht gestattet.
Unabhängig davon, dass die Beförderungsunternehmen sogenannte Aussteigekarten ausfüllen lassen, sind Personen zusätzlich verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der die Absonderung vorgenommen wird, zu kontaktieren.
„Diese Regelungen sind weiterhin gültig, solange seitens der Bundes- und Landesregierung keine neuen Festlegungen erfolgen. Das Verfahren scheint vielen Reiserückkehrenden nicht bekannt zu sein. Das erklärt zum Teil die auch im Kreis Stormarn festzustellende hohe Differenz zwischen eingehenden Aussteigekarten und gleichzeitigen Meldungen im Gesundheitsamt. Wenn wir das Infektionsgeschehen eindämmen und Infektionsketten unterbrechen wollen, müssen alle Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, verantwortungsbewusst sein und sich an die Regeln halten. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, den Vollzug der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende sicherzustellen und die Einhaltung der Verpflichtung der Ein- und Rückreisenden kontrollieren.“ so Landrat Dr. Görtz.
Dem Gesundheitsamt des Kreises liegen mittlerweile 250 Aussteigekarten vor. Ein Abgleich mit den Meldungen beim Gesundheitsamt läuft. Es scheint, als haben sich weit weniger als die Hälfte dieser Personen wie gefordert beim Gesundheitsamt gemeldet. Seit Anfang der Woche werden diese Personen kontaktiert, um die Sachverhalte zu klären und zu prüfen, ob die häusliche Quarantäne eingehalten wird.
Es wird dann auch geklärt, ob die Absicht besteht, den Quarantänezeitraum zu verkürzen. Schleswig-Holstein hat verordnet, dass die Quarantänezeit verkürzt werden kann, sobald der zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörde zwei Befunde aus fachärztlichen Laboren angezeigt worden sind, welche u.a. die folgenden Voraussetzung erfüllen, dass zwischen der Entnahme des Probenmaterials für die erste und die zweite Testung mindestens 5 Tage liegen.
Auf der Internetseite des Kreises Stormarn finden sich diese Informationen in verschiedenen Sprachen sowie ein Formular für Rückreisende.