Auslobung eines Ehrenamtspreises für Kinder und Jugendliche

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Die Stadt Bargteheide lobt in diesem Jahr zum siebten Mal einen Ehrenamtspreis für Kinder und Jugendliche aus. Dieser wird in einem Zweijahresrhythmus vergeben.

Geehrt werden soll ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen, die sich zum Wohle der Entwicklung der Stadt Bargteheide in unsere Gemeinschaft einbringen. Dabei kann beispielsweise soziales, ökologisches oder kulturelles Engagement ebenso gewürdigt werden, wie Engagement im Bereich der Bildung, des Sports oder der Jugendarbeit.

Preisträger können sein:

Einzelpersonen oder Gruppen, sofern sie Kinder oder Jugendliche bis 20 Jahre mit Wohnsitz in Bargteheide sind oder in Bargteheide ihre Schulbildung bzw. Ausbildung absolvieren.

und Bargteheider Jugendvereine/-verbände oder Jugendgruppen von Bargteheider Verei­nen/Verbänden.

Der Ehrenamtspreis für Kinder und Jugendliche wird in der Kategorie „Schüler und Jugendliche bis 20 Jahre“ vergeben und ist mit € 500,00 dotiert. Der Preisträger ist oder die Preisträger sind verpflichtet, den Preis zweckgebunden für sein / ihr ehrenamtliches Engagement zu verwenden.

 

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Sie kann den Preis auch an mehrere Preisträger vergeben. Das Preisgeld von € 500,00 darf dabei in der Gesamtheit der Summe nicht überschritten werden.

Die Jury setzt sich neben der Bürgervorsteherin aus einer Vertreterin / einem Vertreter des Jugendarbeitsteams, der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport und einer Elternvertreterin / einem Elternvertreter der Bargteheider Schulen zusammen. Darüber hinaus können sich zwei Schülerinnen bzw. Schüler der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft in das Auswahlverfahren mit einbringen. Diese sind dann stimmberechtigt.

Jede Bargteheider Bürgerin oder jeder Bargteheider Bürger ist berechtigt, Vorschläge zu unterbreiten.

Diese können bis zum 20. November 2020

bei der Stadt Bargteheide, Die Bürgermeisterin, Rathausstraße 24 – 26, 22941 Bargteheide eingereicht werden. Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, wird darum gebeten, den Vorschlag ausführlich zu begründen.

Vorschläge, die nach dem 20. November 2020 eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Überreichung des Ehrenamtspreises ist für Anfang 2021 vorgesehen.

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