Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wird ab heute fortgesetzt

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Das im Juni erfolgreich gestartete Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wird fortgesetzt

Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Lassen Sie uns gemeinsam auf die CO2-Bremse treten und beim Klimaschutz Gas geben – so gelingt die Energiewende in allen Lebensbereichen!“

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KIEL. Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat die Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ des Landes vorgestellt. Da die für drei Jahre veranschlagte Fördersumme von 1,6 Millionen Euro schon nach wenigen Monaten nahezu ausgeschöpft war, ist das Programm um eine Million Euro aufgestockt worden. Im ersten Förderzeitraum von Juni bis August 2020 sind bereits knapp 1,4 Millionen Euro in private Investitionen in den Klimaschutz geflossen; mehr als 2150 Antragsteller in Schleswig-Holstein haben davon profitiert.

„Der Klimaschutz ist weit mehr als nur eine ökologische Schicksalsfrage. Klimaschutz definiert den Weg, den unsere Gesellschaft geht. Das, was jeder einzelne leistet, hilft uns, dem Klimawandel zu begegnen. Lassen Sie uns gemeinsam auf die CO2-Bremse treten und beim Klimaschutz Gas geben“, sagt Umweltminister Jan Philipp Albrecht. Die große Resonanz auf das Programm zeige, „dass die Bürgerinnen und Bürger im Land bereit sind, aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Dafür haben wir offensichtlich das richtige Programm zur richtigen Zeit aufgelegt. So gelingt die Energiewende in allen Lebensbereichen.“

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ erhält einen Zuschuss, wer ein Lastenfahrrad, einen Ladepunkt für Elektro-Autos, Stromspeicher, Photovoltaik-Balkonanlagen, Solarthermie-Anlagen, nichtfossile Heizungsanlagen und Regenwasserzisternen erwirbt. Auch die Installation eines Fernwärmeanschlusses und die Anlage eines Gründaches werden bezuschusst. „Klimaschutz beginnt in den eigenen vier Wänden und in der eigenen Garage“, so Albrecht.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Förderung ausgeübt werden. Pro Person und Maßnahme ist nur ein Antrag möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Rechnung nach dem 9. Juni 2020 gestellt worden ist. Die Fördersumme variiert je nach Gegenstand und kann bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen. So wird ein Lastenfahrrad beispielsweise mit maximal 400 Euro bezuschusst. Ein Stromspeicher kann mit 800 Euro und zusätzlichen 200 Euro für die Installations- und Anschlusskosten gefördert werden. Überarbeitet worden ist der Fördersatz für die Errichtung eines Ladepunktes für E-Fahrzeuge: Diese wird nun mit bis zu 300 Euro für die Wallbox und 400 Euro für die Installations- und Anschlusskosten gefördert. Außerdem stellte Minister Albrecht in Aussicht, dass es im kommenden Jahr eine weitere Richtlinie für die Förderung von Batteriespeichern geben solle.

Weitere Informationen

Alle Details zum Förderprogramm und die Online-Anträge finden Sie unter:

www.schleswig-holstein.de/klimaschutz

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