Bargteheide – Der digitale Sitzungsdienst wird in Bargteheide eingeführt. Das entschied jetzt der Haupt- und Sozialausschuss einstimmig, der das Projekt federführend begleitet. Zugleich ist er auch Pilotausschuss, der das Verfahren testen soll. Bis zum 31. Januar sollen sich die Mitglieder ein Tablet besorgen, sofern sie nicht ihr eigenes Gerät benutzen wollen.
Die Verwaltung empfiehlt ein Apple-Tablet, das mehr Sicherheit bieten soll. Für eine Anschaffung bewilligte der Ausschuss maximal 500 Euro Zuschuss für seine zwölf Mitglieder. Beim Ausscheiden eines Mitglieds soll das Gerät an Nachfolger übergeben werden. Bis Anfang April soll es auch eine Schulung im Umgang geben.
Keine Mehrheit gab es für einen gemeinsamen Antrag von Grünen und SPD. 100 000 Euro sollten danach für zwei Jahre zur Verfügung stehen, um ein städtisches Leitbild zu finanzieren. CDU, WfB und FDP lehnten das ab. Auch ein abgespeckter Grundsatzantrag dazu ohne ein festes Budget fand keine Mehrheit.
„Ich nehme gern an einer moderierten Runde teil, aber 100 000 Euro dafür sind nicht notwendig“, so Mathias Steinbuck (CDU). Die Erstellung eines Leitbilds könne auch intern von der Verwaltung geleistet werden. Denn das stehe für die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans ohnehin auf der Tagesordnung.
„Wir haben andere Prioritäten wie den Grünachsenplan“, sagte Gerhard Artinger (WfB). „Wir sollten uns alle mitexterner Begleitung zusammensetzen und klären, wohin wir gehen wollen“, sagte Mehmet Dalkilinc (SPD). Der Prozess könne auch mit weniger Mitteln eingeleitet werden, sagte Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht: „25 000 Euro wären dafür mehr als auskömmlich.“ Wichtig sei dabei die Bürger einzubinden.
Dr. Ruth Kastner sagte, die Verwaltung benötige eine gemeinsam getragene Ansage der Politik, wohin sich die Stadt entwickeln soll: „Sie arbeitet an Leitbildern für die Einführung der Doppik, Digitalisierung und die Städtebauförderung.“
Sogar eine Bürgerbeteiligung an der Entwicklung eines Leitbilds lehne diese Mehrheit von CDU, FDP und WfB ab: „Wer sich so verweigert, darf sich später nicht öffentlich beklagen, dass die Verwaltung mache was sie wolle.“