Tagesmeldung zu Covid 19-Infektionen in Stormarn

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 Die Gesamtzahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn beträgt 3.808 (Stand: 16.1., 13:00 Uhr).
Davon gelten 3.275 Personen als genesen, 420 Personen sind aktuell infiziert.
113 Personen sind verstorben.
( Hinweis: Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Personen geben wir keine weiteren Auskünfte zu den Personen. )
Inzidenz:
Unsere Angaben weichen immer wieder von denen auf der offiziellen Seite der Landesmeldestelle (und der des RKI) ab.
Die Landesmeldestelle begründet dies selbst zum Einen damit, dass die Tabelle und Zeitreihen dort die Anzahl der Fälle bezogen auf den Tag der Meldung (Meldedatum) an das Gesundheitsamt zeigen. Zwischen der Meldung und der Übermittlung kann es zu Verzögerungen kommen. In diesen Fällen kann die kumulative Zunahme (Neu gemeldete Fälle / Δ zum Vortag) von den Werten der Tabelle (Aktuelle 7 Tage) abweichen, da die nachgemeldeten Fälle für den tatsächlichen Meldetag ausgewiesen werden (Quelle: Landesmeldestelle).
Zum Anderen kann es vorkommen, dass unser Gesundheitsamt nach Meldung an die Presse noch weitere Fälle erfasst und der Landesmeldestelle übermittelt oder sich z.B. herausstellt, dass die Wohnortangabe korrigiert werden muss und der Infizierte nicht der Stormarner Statistik zuzuordnen ist. Da die Landesmeldestelle ihre Internetseite erst am Abend aktualisiert, kann es zu unterschiedlichen Angaben kommen. Mit unserer heutigen Meldung gleichen wir diese Daten.
Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 235 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 96,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Automatische Quarantäneverpflichtung: Personen, die Kenntnis davon haben, dass bei Ihnen eine Covid-19-Infektion vorliegt und Personen, die als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen sind, weil Sie mind. 15 Minuten einen engen (face to face) oder direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sind gemäß einer Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich bis auf weiteres ständig dort abzusondern/aufzuhalten.
Ferner besteht die Verpflichtung, mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Dafür kann dieses Formular genutzt werden.

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