Agentur für Arbeit erinnert Unternehmen
Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die örtlichen Arbeitsagenturen prüfen jetzt diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2020. Deshalb erinnert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten daran, bis spätestens 31. März der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2020 von Kurzarbeit betroffen waren.
Anhand der gemeldeten Daten prüft die Agentur für Arbeit, ob Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Arbeitgeber, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden ausschließlich für die Integration schwerbehinderter Menschen in Ausbildung, Arbeit und die Gemeinschaft eingesetzt.
Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Hierfür können Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Nur der von IW-Elan automatisch erzeugte Versandbeleg mit der Meldungs-ID-Nummer (Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit) ist noch unterzeichnet an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden.
Bei Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg über die kostenfreie Arbeitgeberhotline 0 800 / 4 5555 20, per Email an hamburg.061-os@arbeitsagentur.de oder per Fax an 040 / 2485 1143 Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen.
Aktuell suchen 632 Menschen mit einer Schwerbehinderung eine neue Beschäftigung, 264 aus dem Kreis Stormarn und 368 aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. „Unternehmen gewinnen mit der Einstellung behinderter Bewerberinnen und Bewerber engagierte Mitarbeitende. Sie sollten bei der Personal- oder Nachwuchssuche ihre Chance bekommen. Zudem bieten sie auch bei der Suche nach Fachkräften ein Bewerberpotential. Fast 60 Prozent der jobsuchenden Menschen mit einer Schwerbehinderung haben einen Ausbildungs- oder akademischen Abschluss“, sagt Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe. Ansprechpartner bei Fragen zu notwendigen speziellen Förderangeboten ist bei der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Robert Klingenberg. Er berät Arbeitgeber aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Unternehmen, die sich beraten lassen möchten, erreichen Klingenberg unter Telefon 0 45 31 / 167 108 oder per Mail an badoldesloe.161-reha@arbeitsagentur.de.
Hintergrundinformation:
Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt.
Beschäftigungsquote für Arbeitgeber Höhe der Abgabe je Monat und unbesetztem Arbeitsplatz
3 Prozent bis unter 5 Prozent 125,- Euro
2 Prozent bis unter 3 Prozent 220,- Euro
unter 2 Prozent 320,- Euro
Regelungen für kleinere Betriebe
Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.