Freizeitbad-Sanierung

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Stadtvertretung entscheidet über Badesaison 2021

Im November vergangenen Jahres startete der offizielle Baubeginn für den Neubau des Umkleide- und Personaltrakts im Freizeitbad Bargteheide mit dem Abriss der alten Gebäude. Zum Jahresbeginn wurde bereits ein umfangreicher Bodenaustausch vorgenommen. Eine Fertigstellung des Bauvorhabens war laut anfänglichem Zeitplan für Mitte Juli 2021 vorgesehen.

Wie das ausführende Architekturbüro „ams architekten“ mitteilt, verzögert sich das Bauvorhaben aufgrund der Witterungslage im Februar mit Frost und Schnee um vier Wochen, so dass mit einer Fertigstellung nicht vor Mitte August 2021 (KW 33) zu rechnen ist. Ergänzend hierzu ist zu berücksichtigen, dass bereits zwei Gewerke signalisiert haben, dass aktuell mit längeren Lieferfristen bestimmter Baumaterialien zu rechnen ist, wodurch weitere Verzögerungen nicht auszuschließen sind.

Da aus rechtlichen Gründen (30m Waldabstand, Baugenehmigungen für Kassen-, Toilettencontainer erforderlich) keine umsetzbaren Interimslösungen gefunden wurden, kann eine Badesaison 2021 nicht vor Mitte August starten. Das Freibadteam benötigt zudem für die Auswinterung rund acht Wochen und für die Einwinterung rund sechs Wochen. Die Becken müssen zur Instandhaltung entleert, gereinigt und über die Sommermonate durchströmt werden.

Eine Saisonverlängerung über die erste Septemberwoche hinaus ist nicht möglich, da zum einen die Tageslichtverhältnisse die Beckenaufsicht einschränken und zum anderen die Witterungsverhältnisse einen Badebetrieb nicht erlauben.

Die Sommerferien in Schleswig-Holstein enden am 01.08.2021. Die Besucherzahlen sind erfahrungsgemäß nach den Ferien deutlich geringer. Theoretisch ist somit eine Badesaison von 4 Wochen möglich. Die Stadtvertretung entscheidet in ihrer Sitzung am 25. März 2021, wie mit der diesjährigen Badesaison umgegangen werden soll.

 

1 Kommentar

  1. Unverständlich das es keine geeignete Interimslösung geben soll. Der Waldabstand von 30 m kann in Ausnahmefällen (wie z.B. am Südring / Bornink) durchaus unterschritten werden. Insbesondere da es sich nicht um einen Dauerzustand handeln sollte. Warum wird für Interimsbauten wie sanitäre Anlagen und Kassenhäuschen denn keine Baugenehmigung erteilt werden? Anscheinend wird der Rechtsanwendung mehr Priorität zugestanden als einer pragmatischen und bürgerfreundlichen Lösung.

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