Öffentliche Osterfeuer sind aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in diesem Jahr nicht möglich.
Die Stadt Bargteheide hat sich dazu in Abstimmung mit dem Kreis Stormarn entschieden, dass auch für private Osterfeuer in diesem Jahr keine Genehmigungen erteilt werden. Das Abbrennen einen Feuers „unter vier Augen“ gilt nicht als Osterfeuer. Zu einem Brauchtumsfeuer – wie dem Osterfeuer – gehört das Zusammenkommen und die Gemeinschaft. Ein Osterfeuer ist daher mit den geltenden Regelungen zur Pandemiebekämpfung nicht vereinbar. Kontaktsperren gilt es auch über die Osterfeiertage einzuhalten.
Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht: „Wir alle sind uns der Einschränkungen und Anforderungen, die an alle Bürgerinnen und Bürger gestellt werden, sehr bewusst. Die aktuelle Lage erfordert jedoch dringlich die Einhaltung der Kontaktvorgaben.“ Die Bürgermeisterin bittet um Verständnis für diese Maßnahme und appelliert daran diese mitzutragen, „da sich die Krise nur gemeinschaftlich meistern lässt.“
Das Ordnungsamt der Stadt Bargteheide wird in enger Abstimmung mit der Polizei über die Osterfeiertage verstärkt kontrollieren und beliebte öffentliche Plätze, an denen üblicherweise Osterfeuer veranstaltet werden, abzusperren.