Erster Bauabschnitt beim Ausbau Hasselbusch/Glindfelder Weg abgeschlossen

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Verkehr ab 10. Mai wieder freigegeben – Maßnahme für 2. Abschnitt wieder im Plan

In dieser Woche wurde beim Ausbau der Straßen Hasselbusch und Glindfelder Weg der erste von zwei Bauabschnitten abgenommen. Ab kommenden Montag, den 10. Mai 2021, ist der Abschnitt dann wieder für den Verkehr freigegeben. Der Abschnitt wurde zuletzt für insgesamt 14 Tage aus haftungsrechtlichen Gründen voll gesperrt. Die Bepflanzung der Bauminseln erfolgt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme. Ursprünglich war die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts bereits für Ende 2020 vorgesehen.

v.l.n.r.: ABaG-Geschäftsführer Jürgen Engfer machte sich gemeinsam mit Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht und Lars Molzahn, Klärwerksleiter in Bargteheide, persönlich ein Bild von dem Gemeinschaftsprojekt der Kanal- und Straßenerneuerung im Bereich des ersten Teilstücks am Glindfelder Weg, hier vor einer der noch unbepflanzten Inseln.

Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht erklärt zum Abschluss des ersten Bauabschnitts: „Ich freue mich, dass wir beim Vollausbau nun einen großen Schritt weiter gekommen sind und hoffe, dass wir im zweiten Abschnitt nun zügig zum Ende kommen. Es zeigt sich nun ein modernes Erscheinungsbild und die Erneuerung des Entwässerungssystems behebt nun langfristig die bisher vorhandenen Mängel. Ich danke den Anlieger*innen für die Geduld mit allem, was die Baustelle vor der Haustür mit sich gebracht hat.“

Die Maßnahme ist erforderlich geworden, da die vorhandenen Entwässerungskanäle den Anforderungen der gestiegenen Regen- und Abwassermengen nicht mehr gerecht wurden. Bei dieser komplexen Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Abwasserentsorgung Bargteheide GmbH wurden auch die Hausanschlussleitungen erneuert.

Der zweite Bauabschnitt von der Kreuzung am Hasselbuschteich bis zum Anschluss an die Jersbeker Straße soll bis voraussichtlich Anfang Oktober fertig gestellt werden.

Insgesamt werden ca. zwei Mio. Euro für Planung und Bau für beide Gewerke verausgabt. Durch eine Änderung der Ausbaubeitragssatzung ist eine finanzielle Beteiligung der Anlieger*innen, die während der Planung des Ausbaus diskutiert wurde, nicht mehr vorgesehen.

 

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