Monitoring auf Usutu- und West-Nil-Virus bei Wildvögeln startet in Schleswig-Holstein
Umweltstaatsekretärin Dorit Kuhnt: „Das jetzt im vierten Jahr stattfindende Monitoring hilft mehr Erkenntnisse über die Dynamik und Verbreitung der Viren im Land zu gewinnen. Bürgerinnen und Bürger können hierbei helfen.“
KIEL. Das Monitoringprogramm des Umweltministeriums auf das Usutu-Virus (USUV) und das West-Nil-Virus (WNV) bei Wildvögeln wird in 2021 fortgeführt. Im Jahr 2018 sind erstmals landesweit in Schleswig-Holstein Wildvögel aufgrund einer Infektion mit dem USUV verendet und in 2019 wurde zum ersten Mal das mit USUV eng verwandte WNV bei einem Vogel im Nachbarland Hamburg festgestellt. Die Staatssekretärin für Umwelt- und Naturschutz Dorit Kuhnt sagt dazu: „Das jetzt im vierten Jahr stattfindende Monitoring hilft mehr Erkenntnisse über die Dynamik und Verbreitung der Viren im Land zu gewinnen. Bürgerinnen und Bürger können hierbei helfen, indem sie verendete Vögel bestimmter Arten beim zuständigen Veterinäramt abgeben.“
Das landesweite Monitoringprogramm soll aktuelle Erkenntnisse über die Verbreitung beider Viren im Land liefern. Nachdem im Spätsommer 2017 zum ersten Mal USUV bei zwei Amseln im südlichen Landesteil nachgewiesen wurde, breitete sich das Virus im Folgejahr rasant in Schleswig-Holstein aus. In 2018 wurde dann erstmals landesweit USUV bei verendet aufgefunden Wildvögeln festgestellt. Nachdem im Jahr 2019 bei keinem untersuchten Vogel USUV nachgewiesen wurde, konnte das Virus im Folgejahr 2020 wieder in geringem Umfang festgestellt werden. Dies ist nicht unüblich für den Erreger, da Infektionen oft über die Jahre wellenartig verlaufen und von äußeren Bedingungen wie bspw. dem Wetter und dem Vorkommen von Mücken als Überträger abhängen. WNV wurde trotz Untersuchungen bislang noch nicht in Schleswig-Holstein detektiert, jedoch hatte der Erreger in 2018, 2019 und 2020 in Deutschland zu vermehrten Nachweisen geführt und wurde im Nachbarland Hamburg erstmals 2019 festgestellt.
Bürgerinnen und Bürger können frisch verendete Amseln sowie Eulen und Greifvögel beim zuständigen Veterinäramt abgeben. Von dort werden die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) überstellt. Die Tiere sollten hierzu beispielsweise in einen Gefrierbeutel eingepackt werden und Fundort und -datum auf der Verpackung notiert sein. Es wird empfohlen, die toten Vögel als allgemeine Vorsichtsmaßnahme nicht mit den bloßen Händen anzufassen und die Hände nach dem Einsammeln zu waschen. Offensichtlich verunglückte, zum Beispiel überfahrene, Vögel sollten nicht eingesammelt und abgegeben werden. Eine Abholung der Vögel durch die Veterinärämter ist nicht möglich, vor Abgabe der Vögel sollten sich Bürgerinnen und Bürger bitte über die Zugangsbedingungen zu den Veterinärämtern informieren.
USUV und WNV sind eng miteinander verwandt, haben beide ihren Ursprung in Afrika und werden von Stechmücken übertragen. Hauptwirte für die Viren sind jeweils Wildvögel, die mit Ausnahmen in den meisten Fällen nicht erkranken. Für das USUV sind daneben aber auch sehr empfängliche Vogelspezies wie die heimischen Amseln bekannt, welche sich sehr leicht infizieren. Klinisch zeigen diese infizierten Vögel häufig Symptome wie Teilnahmslosigkeit und Störungen des zentralen Nervensystems wie Taumeln oder Kopfverdrehen, gefolgt von vielen Todesfällen. Für eine Infektion mit dem WNV sind verschiedene Vogelarten, darunter Eulenarten sowie einige Greifvögel hochempfänglich. Die Vögel entwickeln auch massive klinische Erkrankungen, die bis zum Tod führen können.
Hintergrund:
USUV wurde in Deutschland erstmals 2010 in einem Mückenpool aus dem Süden Deutschlands nachgewiesen. Im Folgejahr kam es zu einem massiven Vogelsterben (vor allem Amseln) im Bereich der nördlichen Oberrheinebene und in den benachbarten Gebieten der Pfalz und des Neckartales. USUV breitete sich in den Folgejahren besonders in Südwestdeutschland unter Wildvögeln, vorrangig Amseln, aus. Auch zahlreiche Zoovögel wie Eulenvögel in Volierenhaltung waren betroffen. Im Jahr 2016 zeigte das USUV eine sehr starke Aktivität unter den Wild- und Zoovögeln mit deutlicher räumlicher Ausbreitung in weiten Teilen Deutschlands, gefolgt von teilweise massenhaftem Verenden in einzelnen Gebieten. Betroffen war hierbei vor allem Nordrhein-Westfalen. Die starke nationale Verbreitung in 2016 führte auch zu USUV-bedingten Todesfällen unter Wild- und Zoovögeln in den westlichen Nachbarländern, vorrangig in den Niederlanden, Belgien und im Norden Frankreichs. In 2018 wurde USUV vermehrt in Europa und erstmals auch in allen Bundesländern Deutschlands nachgewiesen.
USUV wird ein zoonotisches Potential zugeschrieben, das heißt das Virus ist auf den Menschen übertragbar und kann unter bestimmten Bedingungen zu einer Erkrankung führen, im Fall von USUV über Stiche infizierter Mücken. Bislang wurden jedoch nur wenige humane Erkrankungsfälle in Afrika und Europa beschrieben.
WNV wurde Ende August 2018 erstmals in Deutschland, bei einem Bartkauz aus Volierenhaltung in Sachsen-Anhalt, festgestellt. Im Verlauf des Jahres wurde das Virus bei weiteren verendeten Wild- und Zoovögeln aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Berlin und Bayern nachgewiesen. Des Weiteren wurde eine WNV-Infektion bei zwei Pferden in Sachsen-Anhalt und Brandenburg festgestellt. Im Folgejahr 2019 wurden insgesamt 75 infizierte Vögel und 36 Ausbrüche bei Pferden festgestellt. Vorwiegend waren östliche Bundesländer betroffen, in welchen das Virus sich etabliert hat, jedoch wurde auch ein Fall bei einem Wildvogel in Hamburg festgestellt. Im Laufe des Jahres 2020 sind insgesamt über 60 infizierte Vögel und 22 Ausbrüche bei Pferden festgestellt worden. In Schleswig-Holstein wurde das Virus bislang noch nicht detektiert. Auch Pferde können als sog. Fehlwirte infiziert werden und erkranken, Stechmücken können sich jedoch nicht wieder an ihnen mit WNV infizieren. Für Pferde gibt es, im Gegensatz zu Vögeln, eine Impfung zum Schutz gegen WNV.
WNV kann auch den Menschen als Fehlwirt infizieren. Die Infektion beim Menschen verläuft bei 80 Prozent der Infizierten ohne Symptomatik. Nur etwa 20 Prozent der Infizierten zeigen leichte Krankheitssymptome, wie Fieber und grippeähnliche Erscheinungen. Diese Erkrankungsform wird als „West-Nil-Fieber“ bezeichnet und gilt als klassischer Verlauf der Krankheit. Bei etwa der Hälfte der Erkrankten findet man einen Hautausschlag, der sich vom Stamm zum Kopf und zu den Gliedmaßen ausbreitet. In seltenen Fällen kann auch ein schwerer, hoch fieberhafter Krankheitsverlauf mit Meningitis oder Enzephalitis auftreten, der zu bleibenden neurologischen Schädigungen führen kann und in seltenen Fällen tödlich endet. Arbovirus-Infektionen inkl. WNV und USUV beim Menschen unterliegen seit Mai 2016 der Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz. In 2019 und 2020 wurden erstmals einige in Deutschland durch Mücken übertragene Erkrankungsfälle beim Menschen registriert.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Usutu- sowie West-Nil-Virus bei Tieren finden Sie in unseren FAQs:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tiergesundheit/FAQ_Usutu.html