Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn meldet seit gestern nachmittag 9 Neuinfektionen (Stand: 28.7., 13:30 Uhr).
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur offiziellen Gesamtzahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn (7.191) ergibt sich, sofern die Landesmeldestelle im Laufe des Tages keine Veränderungen vornimmt, für heute eine neue Gesamtzahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle von 7.200.
6.811 Personen gelten als genesen, 81 Personen sind aktuell infiziert.
308 Personen sind verstorben.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 37 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 15,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Zur Infektionslage in den Heimen, Betrieben und Kitas:
Alten- und Pflegeheime:
In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
Betriebe:
In Betrieben sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
Kitas:
In Kitas sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
41% aller aktuell in Stormarn infizierten Personen sind Reiserückkehrer, ansonsten ist das Ausbruchsgeschehen diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
Fallzahlen auf Ortsebene:
Eine Übersicht der aktuell (insgesamt) Infizierten sowie der Neuinfektionen (Infizierte der letzten 7 Tage) ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.
Delta-Variante:
Das RKI hat mitgeteilt, dass mittlerweile 84% aller Infektionen auf die Delta-Variante zurückzuführen sind. Weil diese Variante dominiert, werden nur noch stichprobenartig Erhebungen (Sequenzierungen) vorgenommen.
Reiserückkehrer:
Für alle, die eine Auslandsreise planen, ist es wichtig, sich vorab und auch während der Reise ständig darüber zu informieren, welche Bedingungen und Bestimmungen bei der Rückreise nach Deutschland gelten.
Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums finden sich Informationen zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne.
Dort finden sich auch, verlinkt auf die Seite des RKI, Informationen darüber, welche Länder als einfaches Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden.
Auch eine Kurzübersicht der geltenden Einreiseregeln findet sich beim BGM. Sie ist dieser Meldung auch als Anlage beigefügt.