Arbeitsagentur führt 2G-Regel für längere persönliche Beratungsgespräche ein

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Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab dem heutigen Donnerstag (25. November) bundesweit die 2G-Regel um. Für ausführliche persönliche Beratungsgespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Sie finden grundsätzlich nach Terminvereinbarung statt. Diese Regelung gilt in allen Dienststellen der Agentur für Arbeit in Bad Oldesloe, Ahrensburg, Reinbek, Mölln und Geesthacht.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können kurze Anliegen in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr in den Geschäftsstellen Bad Oldesloe, Reinbek Mölln und Geesthacht klären. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist weiterhin erforderlich und zu den Öffnungszeiten für alle Kundinnen und Kunden möglich.

 

Kundinnen und Kunden können Anliegen online und telefonisch erledigen

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen. Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:

https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Telefonisch erreichen Kundinnen und Kunden die Arbeitsagentur Bad Oldesloe auch unter:

  • der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555-00 (Mo-Fr 08:00 bis 18:00 Uhr),
    • der lokalen Rufnummer 0 45 31 / 167 222 (Mo-Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)

Speziell für Ausbildungssuchende ist von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr der direkte Draht zur Berufsberatung unter 045 31 / 167 154 geschaltet.

 

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